Die Buslinien werden auf Ferienfahrplan umgestellt

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Ab Montag, 23. März, kommt es zum Schutz der Fahrgäste und des Fahrpersonals auf fast allen Linien zu Fahrplanänderungen. Konkret betrifft dies folgende Verbindungen: VGN-Linien Linie 963: Umstellung ...

Ab Montag, 23. März, kommt es zum Schutz der Fahrgäste und des Fahrpersonals auf fast allen Linien zu Fahrplanänderungen. Konkret betrifft dies folgende Verbindungen: VGN-Linien Linie 963: Umstellung auf Ferienfahrplan; Linien 1201 bis 1206: Umstellung auf Ferienfahrplan (bereits seit 16. März); Linie 1212: Umstellung auf Ferienfahrplan; Linien 1213, 1214, 1227: Umstellung auf Ferienfahrplan; Linie 1216/8319: Umstellung auf Ferienfahrplan; Linien 1231 bis 1234, 1241: Umstellung auf Ferienfahrplan ; Linien 1243: Umstellung auf Ferienfahrplan; Linien 1251 bis 1254: Umstellung auf Ferienfahrplan.

Betroffen sind auch die Rufbusfahrten der genannten Linien. Fahrplanauskünfte der VGN-Linien gibt es telefonisch unter 0911/27075-99 oder online unter www.vgn.de. Fahrten der Linien 8329, 8344 werden auch auf den Ferienfahrplan umgestellt. Fahrplanauskünfte gibt es telefonisch unter 0911 65005665 (Firma Omnibusverkehr Franken GmbH). Fahrten der Firma Götz-Reisen (Linien Götz 1 Maineck-Lichtenfels, Linie 2 Trieb-Hochstadt-Burgkunstadt) werden ebenfalls auf den Ferienfahrplan umgestellt. Für Fahrplan- und Ticketauskünfte ist eine telefonische Auskunft unter 09572/1222 an jedem Wochentag möglich. Fahrten der Firma Omnibus Schuster werden auf den Ferienfahrplan umgestellt. Fahrplanauskünfte gibt es telefonisch unter 09229/1333. Die vom Landratsamt organisierten reinen Schulbusfahrten zu den weiterführenden Schulen werden ab 23. März vorübergehend eingestellt. Die von den Kommunen organisierten Schulbusfahrten zu Grund- und Mittelschulen unterliegen deren Zuständigkeit.

Aufgrund der Regelungen der Staatsregierung sind Veranstaltungen und Versammlungen bis einschließlich 19. April bayernweit untersagt. Erlaubt sind private Feiern in hierfür geeigneten privat genutzten Wohnräumen, deren sämtliche Teilnehmer einen persönlichen Bezug (Familie, Beruf) zueinander haben. Hierfür kann das Fifty-Fifty-Taxi nach wie vor genutzt werden. Die Taxiunternehmer unterliegen derzeit keinerlei Beschränkungen.

Die Linienfahrten der Bürger- und Citybusse aus Ebensfeld, Bad Staffelstein und Burgkunstadt werden ab 23. März vorübergehend eingestellt. red