von unserem Mitarbeiter Helmut Will Haßfurt — Recht glimpflich, oder wie man landläufig sagt "mit einem blauen Auge", kamen am Montag zwei Angeklagte davon, die jeweils wegen Laden...
von unserem Mitarbeiter Helmut Will
Haßfurt — Recht glimpflich, oder wie man landläufig sagt "mit einem blauen Auge", kamen am Montag zwei Angeklagte davon, die jeweils wegen Ladendiebstahls mit geringen Entwendungsbeträgen auf der Anklagebank des Amtsgerichts Haßfurt saßen.
Eine 21-jährige junge Mutter in Elternteilzeit und ein 19-jähriger Arbeitsloser, beide aus dem Landkreis Haßberge, hatten in Einkaufsmärkten in Ebelsbach und Haßfurt Waren im Wert von 44 und knapp zwölf Euro gestohlen. Beide waren ohne Verteidiger erschienen, sie gaben auf Vorhalt von Richter Martin Kober ihre Taten unumwunden zu.
Die 21-Jährige, die mit ihrem erst kürzlich geborenen Kind erschienen war, sagte auf Vorhalt des Richters: "Ich habe das halt mitgenommen, ich weiß auch nicht warum." Allerdings war Geldmangel der Grund, was sie auf die Frage des Vorsitzenden einräumte.
Sie ist bereits dreimal wegen Diebstahls erwischt und aktenkundig geworden, einmal war sie mit einem Auto ohne Haftpflichtversicherung gefahren. Kathrin Heidig von der Jugendgerichtshilfe sagte, dass die Angeklagte in der Schule "sehr bequem" war und Ausbildungen nicht zu Ende führte.
Jetzt braucht es die Umkehr
Staatsanwalt Stephan Jäger sah die Voreintragungen wegen Diebstahls als "erheblich" erschwerend an, wie er in seinem Plädoyer ausführte. Trotzdem entschloss er sich unter Anwendung des Erwachsenenstrafrechts dazu, gerade noch einmal eine Geldstrafe zu beantragen. 45 Tagessätze zu je 13 Euro sollten es, dem Einkommen der Angeklagten nach bemessen, schon sein. "Sie müssen das Ruder herumreißen und nicht mehr straffällig werden", gab er ihr mit auf den Weg.
Richter Kober ließ Gnade walten und blieb mit 25 Tagessätzen zu je 13 Euro (325 Euro) unter dem Antrag des Anklagevertreters. Das Urteil ist rechtskräftig. Den Wiedersehensgruß des Vorsitzenden quittierte die Verurteilte mit den Worten: "Lieber nicht", was wiederum den Staatsanwalt zu der Aussage veranlasste: "eine gute Einstellung."
Der Neuanfang steht bevor
Der 19-jährige derzeit arbeitslose junge Mann muss eine Geldbuße von 200 Euro an das Kreisjugendamt Haßfurt bezahlen. Unter dieser Voraussetzung stellte der Amtsrichter das Verfahren mit Zustimmung des Staatsanwaltes ein.
"Ich gebe den Diebstahl zu, ich hatte kein Geld", sagte der Mann, der von Arbeitslosengeld lebt. Er zeigte sich dem Gericht gegenüber offensichtlich so reuig, dass Richter Kober vorschlug, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.
Auch Staatsanwalt Stephan Jäger gab hierzu sein Einverständnis, hielt aber dem Angeklagten vorher noch eine Standpauke, auch dahingehend, dass man sich mit so einer Tat sein Leben "verbauen" könne.
"Hintergrund" der Einstellung des Verfahrens war eventuell auch die Bewerbung des Angeklagten bei der Bundeswehr, wo er Anfang 2016 anfangen kann. Diesen neuen Lebensabschnitt wollte man ihm durch eine Verurteilung wohl nicht verbauen. Auch Katharina Heidig von der Jugendgerichtshilfe beschrieb den Angeklagten als relativ ruhige und unauffällige Person, die ihre Tat bereue.