Der illegale Zugang zu Schusswaffen soll erschwert werden
Autor: Dieter Radziej
Lichtenfels, Sonntag, 15. Dezember 2019
Die Neuregelungen des Waffenrechts waren das beherrschende Thema bei einem Veranstaltungsabend der Königlich privilegierten Scharfschützengesellschaft von Lichtenfels. Dabei erhielten alle Mitglieder,...
Die Neuregelungen des Waffenrechts waren das beherrschende Thema bei einem Veranstaltungsabend der Königlich privilegierten Scharfschützengesellschaft von Lichtenfels.
Dabei erhielten alle Mitglieder, zugleich eine der größten Sportverbände in Deutschland, aktuelle Informationen vom Sprecher des zuständigen Innenausschusses im Bundestag, Marc Henrichmann. Deutlich wurde bei alledem aber auch, dass die Sportschützen, Waffensammler und Jägerschaft nach wie vor zu den zuverlässigsten Waffenbesitzern im Lande zählen.
Rückverfolgung der Waffen
Ein wesentlicher Aspekt bei alledem war, so Henrichmann, die EU-Richtlinie, die die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf umgesetzt hatte. Denn von der Europäischen Union wurde dies nicht nur von ihren Mitgliedsstaaten gefordert, sondern es soll auch mehr Sicherheit geschaffen werden. Daher sind die internationale Rückverfolgbarkeit aller Schusswaffen und die erweiterte Kennzeichnungsanforderung der wesentlichen Waffenteile, einhergehend mit dem Ausbaus des nationalen Waffenregisters, sowie die Begrenzung der Magazinkapazität, Bestandteile dieser neuen Rechtsprechung.
Des Weiteren wurde für die Bundesländer die Möglichkeiten und damit Rechtssicherheit geschaffen, sogenannte Waffen- und Messerverbotszonen einzurichten. Hinsichtlich der Spielzeugsicherheit konnten weitere Klarstellungen erzielt werden. Zudem wurden Festlegungen hinsichtlich der Schießstandüberprüfungen getroffen und die Bundesländer ermächtigt, bezüglich der Ausbilderkriterien für ihre Schießstandsachverständige dies innerhalb ihres Aufgabenbereiches zu regeln.
Henrichmann sah auch keine Probleme, wenn es künftig beim Bedürfnisnachweis und vor dem Ersterwerb von Schusswaffen regelmäßige Abfragen beim Verfassungsschutz gebe. In mehrfachen Verhandlungen konnten außerdem akzeptable Regelungen hinsichtlich der regelmäßigen Trainingseinheiten und Leistungsnachweise erzielt werden. Wenn fünf und zehn Jahre nach dem Ersterwerb eine nochmalige verpflichtende Kontrolle stattfindet, so dass nach diesem Zeitraum der jeweilige Waffenbesitzer als "verlässlich" eingestuft werde und für die Fortdauer des Bedürfnisses eine Vereinsbescheinigung ausreichend sei, konnte ein tragfähiger Kompromiss erreicht werden.
Wesentliche Gründe für diese Änderungen im Waffengesetz, auch darauf wies Henrichmann hin, waren vor allem die Tatsachen, dass der illegale Zugang zu Schusswaffen erschwert werden sollte, um auch dafür zu sorgen war, dass Kurz- und Langwaffen ganz einfach nicht in die Hände von Kriminellen und Terroristen gelangen und damit Anschläge, wie beispielsweise auf die Synagoge in Halle, verhindert werden können.
Zusammenfassend stellte der Abgeordnete fest, auch wenn es viele Gespräche mit den Verbänden und Sportschützen sowie der Jägerschaft gegeben habe, dass zwar an allen Ecken und Ende des Gesetzes nochmals "gefeilt" wurde, letztendlich aber doch viel bewegt werden konnte. Welche Auswirkungen die neue Rechtsprechung habe und ob im Nachgang Verbesserungen erforderlich werden, werde erst die Zukunft zeigen.