Defizit wird auf die Gemeinden umgelegt

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2213 Euro im Jahr schießt jede der vier Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft Untersteinach derzeit für jedes Schulkind aus der eigenen Kasse zu. Damit werden die ungedeckten Kosten des Grundschulverba...

2213 Euro im Jahr schießt jede der vier Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft Untersteinach derzeit für jedes Schulkind aus der eigenen Kasse zu. Damit werden die ungedeckten Kosten des Grundschulverbands Untersteinach-Ludwigschorgast in Höhe von rund 234 600 Euro für insgesamt 106 Schüler ausgeglichen. Entsprechend der Schülerzahl aus ihrer Gemeinde beträgt die Umlage für Guttenberg (fünf Schüler) 11 066,37 Euro, für Kupferberg (29 Schüler) 64 185 Euro, für Ludwigschorgast (31 Schüler) 68 611 Euro und für Untersteinach (41 Schüler) 90 744 Euro. Dies beschloss jetzt die Verbandsversammlung, bestehend aus den Bürgermeistern der vier VG-Kommunen. Demnach schließt der Verwaltungshaushalt in 2021 in Einnahmen und Ausgaben mit 320 513 Euro und der Vermögenshaushalt mit 158 036 Euro. Der Schulverband ist schuldenfrei. Im Vergleich zur Abrechnung für das Vorjahr liegen die Kosten etwas niedriger - im Jahr 2020 betrug der Verwaltungshaushalt 326 263 Euro, der Vermögenshaushalt 179 301 Euro; es ergab sich ein Sollüberschuss von 80 539,20 Euro, die Rücklage Ende 2020 betrug 90 539 Euro.

Aufgewendet wurden in diesem Jahr (jeweils abzüglich staatlicher Zuschüsse) 68 470 Euro für die Digitalisierung und 26 349 Euro für den Infektionsschutz. Des Weiteren 46 000 Euro für die Schülerbeförderung, 1470 Euro für die Mittagsbetreuung, 24 633 Euro für Personal und 47 500 Euro für Mieten. Dem Schulverband Stadtsteinach-Untersteinach wurden für die weiterführenden Klassen 150 000 Euro erstattet.

Luftreinigung in Klassenzimmern

Bereits zu Jahresbeginn wurden für die beiden Schulhäuser in Untersteinach und in Ludwigschorgast sieben CO 2 -Sensoren für 1022 Euro angeschafft, die mit 778 Euro bezuschusst wurden. Damit ist jeder regelmäßig genutzte Raum mit einem Sensor ausgestattet, der anzeigt, wenn die CO 2 -Belastung im Raum einen bestimmten Grenzwert erreicht, so dass gelüftet werden muss.

Für die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filtern für neun Klassen- und zwei Fachräume lief seit Ende August ein Förderantrag, der 50 Prozent der Kosten als Zuschuss in Aussicht stellte. Aufgrund der späteren Auflage eines weiteren Programms aus Bundesmitteln hat die Verwaltung ihren Antrag auf das neue Förderprogramm umgestellt: Für die Geräte werden dadurch nicht nur 50, sondern 100 Prozent der Kosten erstattet, sondern auch die Wartungskosten, insbesondere die Beschaffung von Ersatzfiltern, vollständig übernommen.