Für manche Leistungen und Produkte müssen Kommunen künftig Umsatzsteuer entrichten. Aus Personalmangel hofft Igensdorf, dies erst im Jahr 2020 machen zu müssen.
Auch Gemeinden müssen künftig Umsatzsteuer ausweisen, wenn sie unternehmerisch handeln. Das kommt gar nicht so selten vor. Der Gemeinde Igensdorf fehlt das nötige Personal, um jedes Haushaltsprodukt entsprechend zu prüfen.
"Die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind grundsätzlich als Unternehmen zu behandeln", erklärt der geschäftsführende Beamte Michael Pfundt die Neuerung bei der Umsatzsteuerpflicht der öffentlichen Hand. Davon ausgenommen seien beispielsweise hoheitliche Aufgaben wie das Passwesen. Letztendlich läuft die Erneuerung laut Pfundt darauf hinaus, dass Gemeinden steuerlich künftig als Unternehmer behandelt werden.
Gründliche Prüfung
Die Folgen würden sich durch einige Posten ziehen. Ein Beispiel sind standesamtliche Trauungen. Den Frischvermählten wird von der Gemeinde angeboten, ein Familienbuch zu kaufen.
"Künftig ist das steuerlich relevant, da wir einen privatwirtschaftlichen Verkauf tätigen", erklärt Pfundt. Ähnliche Beispiele gebe es viele. Jedes Produkt und jede Leistung im Haushalt müsste nun entsprechend geprüft werden.
Allerdings hält Pfundt diese Aufgabe mit der derzeitigen Zahl an Mitarbeitern für nicht leistbar. Bürgermeister Wolfgang (IU) sieht das ähnlich und will deshalb eine Ausnahmeregelung beantragen. Diese Ausnahme würde spätestens im Jahr 2020 enden. Einstimmig stellte sich der Igensdorfer Gemeinderat hinter den Antrag, die Ausnahme zu beantragen.