Die Kosten der Schülerbeförderung zur Staatlichen Gesamtschule Hollfeld waren Thema im Schul- und Sozialausschuss.
Künftig erhalten nur noch die Schülerinnen und Schüler vom Landkreis Kulmbach eine Fahrkarte für den Schulbus nach Hollfeld, bei denen die Staatliche Gesamtschule Hollfeld die nächstgelegene Schule ist; das heißt, bei denen die Beförderungskosten nach Hollfeld günstiger als nach Kulmbach sind. Gegen diese Festlegung stimmten Kreisrat Wolfgang Hoderlein (SPD) und Kreisrätin Doris Stein (Grüne).
Wie Sachgebietsleiter Achim Geyer in einer schriftlichen Stellungnahme aufzeigte, wurde vom Schul- und Sozialausschuss in den vorangegangenen Sitzungen mehrfach die Praxis der Schülerbeförderung zur Gesamtschule in Hollfeld beraten. In seiner Sitzung am 28. Oktober hat der Schul- und Sozialausschuss neue Grundsätze zur Kostenübernahme beschlossen.
Problematische Entwicklung
Der Landkreis Kulmbach habe über viele Jahre hinweg und weit über seine gesetzliche Verpflichtung hinaus als freiwillige Leistung allen Schülerinnen und Schülern aus dem gesamten Landkreis Kulmbach Busfahrtkarten zum Besuch der Staatlichen Gesamtschule in Hollfeld finanziert. "Dies führte jedoch in jüngerer Vergangenheit im Mittelschulbereich aber auch an anderen Schulen in Kulmbach zu problematischen Entwicklungen", so Geyer. Die bisherige Praxis habe zum einen die vorhandenen Mittelschulsprengel konterkariert; zum anderen weitete sich durch die großzügige Kostenübernahme der Einzugsbereich der Gesamtschule auch zunehmend über die "angestammten" Einzugsbereiche der Gesamtschule, nämlich die südlichen Bereiche der Marktgemeinden Thurnau und Kasendorf, aus bis auf das Gebiet der Stadt Kulmbach und den Markt Mainleus. Dieser Effekt wiederum gehe letztlich zulasten der Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises mit Realschule, Gymnasien und Fachoberschule.
Wer ist betroffen?
Zur getroffenen Neuregelung gilt: Für alle Schüler, die bereits im Schuljahr 2018/2019 die Gesamtschule in Hollfeld besuchen, bleibt die bisherige umfassende Schülerbeförderung vorbehaltlos bestehen. Für sie haben die neu beschlossenen Grundsätze zur Kostenübernahme bis zum Ende ihrer Schulzeit in Hollfeld keine Auswirkungen.
Die angepasste Kostenübernahme gilt für alle, die ab dem kommenden Schuljahr 2019/2020 erstmals die Staatliche Gesamtschule Hollfeld besuchen. Nicht betroffen von der ganzen Regelung sind die Schüler aus dem Markt Wonsees, denn dieser gehört zum Schulsprengel der Gesamtschule Hollfeld und die Schülerbeförderung erfolgt über deren Zweckverband. Landrat Klaus Peter Söllner (FW) nannte den Entschluss eine ausgewogene und sozialverträgliche Neuregelung.