Die Deutsche Post plant eine Packstation in der Straße „In den Sutten 1“. Vorgesehen ist der Standort auf einer derzeitigen Grünfläche zwischen Lidl und Tegut. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans „Sonstiges Sondergebiet – Einzelhandel“. Nach der Vorlage ist dort Einzelhandel zulässig, eine Packstation gilt in der Regel als nicht störender Gewerbebetrieb. Die Anlage soll 4,01 Meter lang, 64 Zentimeter breit und 2,50 Meter hoch werden.
Für die Errichtung ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. Nach Einschätzung der Verwaltung wird das Ortsbild durch den Standort nicht negativ beeinflusst. Zudem gehen keine Stellplätze verloren.
Eine weitere Packstation ist an der Sander Straße 40 geplant. Sie soll auf dem Parkplatz des Netto-Marktes links des Eingangsbereichs an der dortigen Plakatwand errichtet werden. Auch dieser Standort liegt in einem Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel, Lebensmittelmarkt mit Bäckereifiliale an der Sander Straße“.
Auch hier ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. Nach Einschätzung der Verwaltung wird das Ortsbild dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt. Stellplätze gehen ebenfalls nicht verloren.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde in allen drei Fällen einstimmig erteilt.