Mehrere Bierdosen im Wert von rund fünf Euro hat ein 37-jähriger Arbeiter aus dem Maintal im Februar dieses Jahres in einem Knetzgauer Supermarkt in seinem Rucksack verstaut. Auf das Fließband an der Kasse legte er jedoch nur eine Bierdose und bezahlte diese.
Eine Ladendetektivin bemerkte die Aktion: Sie verfolgte den Diebstahl auf einem Bildschirm im Büro des Supermarkts. An der Ausgangstür stellte sie den Dieb zur Rede. Dem gelang nach einem kurzen Handgemenge die Flucht. Aufgrund der Videoaufnahme konnte der Dieb jedoch ermittelt werden.
Wer nun denkt, er erhielt aufgrund des geringen Beutewerts einen Strafbefehl, täuscht sich. Denn am Mittwoch musste er sich am Schöffengericht wegen räuberischen Diebstahls und vorsätzlicher Körperverletzung verantworten. Das Gericht verurteilte ihn zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe plus einer Geldauflage in Höhe von 2000 Euro an die Caritas Haßberge.
Grund für die harte Strafe ist das Vorstrafenregister des Angeklagten mit sechs Einträgen – vor allem Körperverletzungen und Diebstähle, für die er Geldstrafen in Höhe von fast 12.000 Euro erhielt.
Auf der Anklagebank räumte er den Diebstahl kleinlaut ein. Zugeschlagen habe er jedoch nicht, wie ihm in der Anklageschrift vorgeworfen wurde. Er sei damals nach der Arbeit „einkaufen“ gegangen. Da er Ärger an seinem Arbeitsplatz gehabt habe, habe er schon zwei Bier intus gehabt. Er habe nur wenig Geld dabei gehabt, weshalb er nur ein Bier zahlte. Auch habe er der Detektivin bereits 500 Euro Schmerzensgeld gezahlt, da sie während der Auseinandersetzung am Finger verletzt worden sei. Das geklaute Bier habe er weggeworfen. Alkohol trinke er seitdem nicht mehr, beteuerte er dem Gericht.
Ein Polizeibeamter, der damals im Einsatz war, erkannte den Angeklagten anhand der Videoaufnahme. Er kenne ihn bereits von früheren Einsätzen, gab er zu Protokoll. Die Polizeibeamten trafen ihn nicht an seiner Wohnadresse an, er kam später selbst zur Dienststelle nach Haßfurt.
Der Staatsanwalt hielt dem Angeklagten zugute, dass der Schaden gering war, die Detektivin keine erheblichen Verletzungen erlitten hat und es bereits einen Täter-Opfer-Ausgleich gab. Negativ schlagen das Vorstrafenregister und die kurze Rückfallgeschwindigkeit zu Buche. Denn nur wenige Monate vor der Tat erhielt der Angeklagte eine Geldstrafe wegen Diebstahls. Der Anklagevertreter forderte eine neunmonatige Bewährungsstrafe plus 3000 Euro Auflage.