Sigismund von Dobschütz Im Dezember hatte der Nüdlinger Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die bereits bestehenden Förderrichtlinien für den Bau...
Sigismund von Dobschütz
Im Dezember hatte der Nüdlinger Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die bereits bestehenden Förderrichtlinien für den Bau von Photovoltaikanlagen und Regenwasserzisternen für die bis Ende 2024 geplante Verlängerung redaktionell zu überarbeiten. Die verbesserten Entwürfe wurden nun am vergangenen Dienstag vom Ratsgremium verabschiedet.
Die überarbeitete Förderrichtlinie zum Einbau von Photovoltaikanlagen gilt nun bis zum 31. Dezember 2024. Zusätzlich zu den von der Bundesregierung festgelegten Voraussetzungen und Förderungen wie dem völligen Verzicht der Mehrwertsteuer seit Ende 2022 oder der Befreiung der Anlagenbetreiber von Einkommenssteuer auf Einkünfte und Selbstnutzung von Solarstrom fördert die Gemeinde Nüdlingen auch weiterhin den Ausbau klimaschonender Stromerzeugung. Diese Förderung beläuft sich auf 50 Euro pro Kilowatt-Peak (kWp) bis zu einer Maximalsumme von 500 Euro pro Anlage. Im vergangenen Jahr hatte die Gemeinde 20.000 Euro im Haushalt als Gesamtfördersumme berücksichtigt. Ausgezahlt wurden für 22 Anlagen nur 10.550 Euro .
Mehr PV-Anlagen
Da aber seit Beginn der Energiekrise ein vermehrtes Interesse für den Bau von Photovoltaikanlagen festzustellen ist, plant die Verwaltung für das laufende Haushaltsjahr einen höhere Ansatz von 25.000 Euro ein. „Sollte die Nachfrage noch größer sein, könnten wir den Überhang mit vielleicht nicht benötigten Mitteln der für den Bau von Wasserzisternen veranschlagten Fördergeldern verrechnen“, schlug Bürgermeister Harald Hofmann ( CSU ) dem Gemeinderat zu. Das Ratsgremium stimmte dieser Beschlussvorlage einstimmig zu.
Bau von Regenwasserzisternen