Frist nicht versäumen

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Die Bayerische Steuerverwaltung bittet Bürgerinnen und Bürger, für eine termingerechte Steuervorauszahlung Sorge zu tragen. Der nächste Zahlungstermin für die vierteljährlichen Vorauszahlungen ist der 10. Juni, heißt es in einer Pressemitteilung des Finanzamtes Bad Kissingen .

Die Festsetzung von Vorauszahlungen erfolgt im Rahmen der Steuerbescheide. Die Höhe sowie deren Zahlungszeitpunkt können Bürgerinnen und Bürger aus ihrem Steuerbescheid entnehmen. Sie haben die Möglichkeit, Daueraufträge über ihre Banken einzurichten oder der Steuerverwaltung SEPA-Einzugsermächtigungen zu erteilen. So ist sichergestellt, dass Fristen nicht verpasst werden.

Das Formular zur SEPA-Einzugsermächtigung kann unter SEPA-Lastschriftmandat abgerufen werden und in Papierform oder digital über Elster (als Anhang zu „Sonstige Nachricht“) an das Finanzamt übermittelt werden. In diesem Fall ist aufgrund der Elster-Authentifizierung keine Unterschrift nötig.

In diesem Zusammenhang wird erneut darauf hingewiesen, dass die Bayerische Steuerverwaltung, wie alle anderen Bundesländer auch, den Versand von Zahlungserinnerungen für gleichbleibende Vorauszahlungen – beispielsweise zur Einkommen und Körper-schaftsteuer sowie für die zugehörigen Folgesteuern – eingestellt hat. red