Aussagen widersprechen sich grundlegend

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Weil der Beschuldigte, der Geschädigte und ein Zeuge dem Amtsgericht drei völlig unterschiedliche Varianten eines Tathergangs präsentierten, musste ein Verf...

Weil der Beschuldigte, der Geschädigte und ein Zeuge dem Amtsgericht drei völlig unterschiedliche Varianten eines Tathergangs präsentierten, musste ein Verfahren gegen einen 20-jährigen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung eingestellt werden.


Kopfstoß im Imbisslokal

Der Vorfall ereignete sich im Dezember des vergangenen Jahres in einem Coburger Imbisslokal. Der 20-jährige Mann lebt seit einem Jahr in einer Gemeinschaftunterkunft in Coburg und arbeitete im Dezember in dem Imbiss, wo er mit einem 38-jährigen Gast in Streit geriet. In der Folge verpasste der 20-Jährige dem 38-Jährigen einen Kopfstoß, worauf der 38-Jährige einen Gehirnerschüttung und eine Nasenbeinfraktur erlitt und eine Nacht im Klinikum verbrachte.


Wüste Beleidigungen

Der Beschuldigte, der ohne Anwalt erschien, gab an, er sei im Vorfeld von dem 38-jährigen provoziert worden. Dieser habe ihn beschimpft, bedroht und seine Mutter und seine Schwester beleidigt. Er soll demnach auch gesagt haben: "Ich fick deine Mutter, ich fick deine Schwester."


Streit in arabischer Sprache

Der 38-Jährige hingegen berichtete, der 20-Jährige habe ihn das Händewaschen in der Toilette verwehrt. Als dieser es dennoch tat, habe er grundlos einen Kopfstoß verpasst bekommen. Wenig Licht in die Abläufe brachte der einzige Zeuge, der eine neue Variante auftischte. "Es war Stress, und sie haben im Streit arabisch geredet, das spreche ich nicht."


Kein Licht ins Dunkel gebracht

Da es keine weiteren Zeugen gab, konnte es dem Gericht nicht gelingen, Licht in die Abläufe zu bringen.
Das Verfahren gegen den jungen Mann wurde deshalb eingestellt. Da der 38-Jährige erhebliche Verletzungen davon trug, muss der 20-Jährige die Kosten der Nebenklage tragen.