Aufregung um Eidesstattliche Versicherung

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von unserem Mitarbeiter Helmut Will Haßfurt — Wer seine Schulden nicht bezahlen kann, läuft Gefahr, dass er irgendwann Besuch von einem Gerichtsvollzieher bekommt. Manchmal viellei...

von unserem Mitarbeiter Helmut Will

Haßfurt — Wer seine Schulden nicht bezahlen kann, läuft Gefahr, dass er irgendwann Besuch von einem Gerichtsvollzieher bekommt. Manchmal vielleicht sogar mehrfach. Das widerfuhr einem 46-jährigen Mann aus dem Landkreis. Der hatte im Vermögensverzeichnis, das der Gerichtsvollzieher mit ihm erstellt hatte, nicht in allen Punkten die Wahrheit gesagt. Wegen falscher Versicherung an Eides Statt musste er sich deshalb vor dem Amtsgericht in Haßfurt verantworten. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Das Gericht stellte das Verfahren gegen den Angeklagten gegen eine Geldauflage ein.
Gegen einen Strafbefehl über 1800 Euro Strafe hatte der Beschuldigte Einspruch eingelegt. Deshalb kam es zum Prozess am Amtsgericht.
Der Angeklagte war ohne Rechtsbeistand erschienen. Er verteidigte sich, dass ihm die Eidesstattliche Versicherung vom Gerichtsvollzieher auf einem Parkplatz quasi abgenommen wurde. "Da lief etwas falsch", sagte er und gab an, dass er an diesem Tag keine Zeit hatte, unter Druck stand und der Termin mit dem Gerichtsvollzieher erst für den nächsten Tag vorgesehen war. Außerdem habe ihm der Gerichtsvollzieher mit seiner Verhaftung gedroht, wenn er nicht bereit wäre, die Eidesstattliche Versicherung abzugeben.
Vor Gericht legte der Angeklagte seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dar. Dass er bei einer Lebensversicherung, die er im Vermögensverzeichnis beim Gerichtsvollzieher nicht angab, etwas falsch gemacht habe, wie ihm die Vertreterin der Anklage, Mirjam Gans, vorwarf, sah er noch ein. "Daran habe ich nicht mehr gedacht, weil ich schon länger nichts mehr einbezahlt habe."
Wegen der anderen Angaben, Grundstücke oder Bankkonten betreffend, war er sich keiner Schuld bewusst. "Das sieht ja alles nicht recht übersichtlich aus", stellte die Richterin fest.
Vernommen wurde als Zeuge der ermittelnde Polizeibeamte. Der erklärte, dass die Anzeige vom Ex-Schwager des Angeklagten kam. Bei seinen Ermittlungen habe er festgestellt, dass die Angaben des Angeklagten bei der Eidesstattlichen Versicherung in zwei Punkten nicht stimmten. Die Ermittlungen hätten sich über mehrere Monate hingezogen. Der Polizeibeamte sagte: "Ich bin der Meinung, es ist mehr eine persönliche Sache zwischen dem Angeklagten und dessen Ex-Schwager."
Der Gerichtsvollzieher führte als Zeuge aus, dass er gegen den Angeklagten Haftbefehle hatte und im Juli 2013 zufällig an seiner Wohnung vorbei gekommen sei. Deshalb habe er versucht, ihn zu erreichen, was auch gelang. "Er war sehr aufgeregt und fuhr mit seinem Auto weg", sagte der Gerichtsvollzieher. Er sei ihm hinterher gefahren und auf einem Parkplatz sei es dann zur Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung gekommen. Er habe dem Angeklagten das Wesen einer Eidesstattlichen Versicherung genau erklärt, so der Gerichtsvollzieher. Der Zeuge vertrat die Meinung, dass der Angeklagte es auch verstanden habe.
Richterin Ilona Conver stellte eine mögliche Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage in Aussicht. Selbst das war dem Angeklagten offenbar zu viel. "Ich bin mir keiner Schuld bewusst und lasse mir keinen Vorsatz unterstellen. Geld kann ich nicht bezahlen, dann gehe ich halt in den Bau", sagte der Beschuldigte aufgewühlt.
Als die Richterin erkennen ließ, dass dann ein Urteil ergehen müsse, beruhigte sich die Situation. Schließlich erklärten sich der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft mit der vorläufigen Einstellung unter Zahlung einer Geldauflage einverstanden. Richterin Ilona Conver stellte das Verfahren ein unter der Auflage, dass der Angeklagte 500 Euro an eine gemeinnützige Institution zahlen muss. "Ganz ohne konnten Sie nicht aus dem Verfahren rauskommen, das ist Ihnen wohl klar", betonte sie.