Das Landratsamt Forchheim macht auf den bevorstehenden Antragsschluss für Anträge zur Fahrtkostenerstattung von Schülern ab der 11. Klasse und Berufsschüler...
Das Landratsamt Forchheim macht auf den bevorstehenden Antragsschluss für Anträge zur Fahrtkostenerstattung von Schülern ab der 11. Klasse und Berufsschüler (mit Teilzeit- bzw. Blockunterricht) aufmerksam, denen zusätzliche Kosten für die Fahrt zur Berufsschule entstehen. Sie erhalten auf Antrag nachträglich die Fahrtkosten dann erstattet, wenn die nächstgelegene (kostenmäßig günstigste) Schule besucht wird und die Kosten eine Familienbelastungsgrenze von 420 Euro im Schuljahr 2015/2016 übersteigen.
Die Erstattung erfolgt nur in Höhe der Kosten der günstigsten Fahrkarten. Die vollen Fahrtkosten werden ersetzt, wenn ein Unterhaltsleistender für drei oder mehr Kinder Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder vergleichbare Leistungen hat.
Ferner, wenn ein Unterhaltsleistender oder der/die Schüler/in selbst Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hat.
Erstattungsanträge für das Schuljahr 2015/2016 müssen bis spätestens 31. Oktober beim Landratsamt eingegangen sein. Dies gilt auch für Erstattungsanträge für Fahrten mit dem privaten Kraftfahrzeug. Das Formular "Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel" kann bei vielen Schulen über das jeweilige Sekretariat bezogen oder direkt beim Landratsamt Forchheim Fachbereich 25 angefordert werden. Das Formular "Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges" kann unter
www.landkreis-forchheim.de/ Bürgerservice/ ÖPNV, Schülerbeförderung abgerufen werden. Weitere Auskünfte unter Tel. 09191/ 86-2505.
red