Arkadius Guzy Seit etwa drei Jahren gibt es den Wohnmobilstellplatz am Forellenhof. Das Magazin Promobil hat die Anlage in der Ausgabe vom März 2015 sogar s...
Arkadius Guzy
Seit etwa drei Jahren gibt es den Wohnmobilstellplatz am Forellenhof. Das Magazin Promobil hat die Anlage in der Ausgabe vom März 2015 sogar schon mal zum Stellplatz des Monats gekürt. Doch bisher war sie nicht genehmigt.
Erst jetzt befasste sich der Stadtrat mit dem Bauantrag für die 18 Stellplätze und das Sanitärgebäude. Dem Landratsamt war aufgefallen, dass ein Bauantrag des Betreibers fehlte, weshalb die Behörde einen solchen einforderte.
Nicht einstimmig gefürwortet
Außerdem hatte der Betreiber das Gelände unlängst für die kurzzeitige Abstellung weiterer Wohnmobile durch Erdauffüllung nivellieren lassen. Auch diese Baumaßnahme fand zunächst ohne Abstimmung mit den Behörden statt, sodass der Antrag erst jetzt, nach Umsetzung der Arbeiten, vorlag.
Der Stadtrat gab beiden Anträgen sein Einvernehmen - wenn auch nicht einstimmig. Zwar begrüßten die Stadträte das Engagement des Betreibers. "Touristisch wird da viel getan. Das ist positiv", meinte zum Beispiel die Diebacher Ortsbeauftragte Elisabeth Assmann (Die Grünen). Dennoch stieß die Vorgehensweise des Betreibers nicht gerade auf Gegenliebe. So kritisierten Assmann und andere Stadträte, dass sie vor vollendete Tatsachen gestellt würden. "Wir waren erschrocken, als wir den Hinweis über die Erdauffüllungen bekamen", erklärte Bürgermeister Armin Warmuth (CSU). Thomas Reuter (Bürgerliste Obereschenbach) meinte: "Die Frage ist, was wir mit dem Nächsten machen, der kommt." So wollten die drei beziehungsweise vier Stadträte, die gegen die beiden Bauanträge stimmten, ein Signal setzen, um keinen Präzedenzfall zu schaffen.
Sie wollten den Schwarzbau damit sanktionieren.
Bauleitplanung vorangetrieben
Parallel zu den jetzigen Bauanträgen hat der Betreiber nun auch die Bauleitplanung für den Wohnmobilstellplatz weiter vorangetrieben. Er hatte sie bereits Ende 2011 angestoßen. Damals beschloss der Stadtrat den Flächennutzungsplan zu ändern. Der Bebauungsplan sieht unter anderem eine Begrünung des aufgeschütteten Geländes vor.