Anlagen sind hocheffizient

1 Min

D ie Windkraft ist Teil des Energiemix aus so genannten erneuerbaren Energien, der die konventionelle Stromproduktion aus Atomenergie und Kohle in Deutschland langfristig ablösen s...

D ie Windkraft ist Teil des Energiemix aus so genannten erneuerbaren Energien, der die konventionelle Stromproduktion aus Atomenergie und Kohle in Deutschland langfristig ablösen soll. Windräder produzieren Strom mit geringstem CO2 -Ausstoß und ohne schädliche Rückstände zu hinterlassen.
Die geplanten acht Windkraftanlagen der 3-MW-Klasse im Heiligenstadter Ortsteil Brunn würden so viel Strom erzeugen, wie ihn etwa 15 000 Durchschnittshaushalte im Jahr verbrauchen. Damit würden zwischen 25 000 und 27 500 Tonnen CO2 eingespart.
Die Windkraft ist eine kostengünstige und besonders flächensparende Energiequelle. Während seiner Laufzeit (mind. 20 Jahre) erzeugt ein Windrad gut 40 bis 70 Mal so viel Energie wie für seine Herstellung, Nutzung und Entsorgung benötigt wird.

D as Betreibermodell des Bürgerwindparks Brunn bietet Heiligenstadt und seinen Bürgern besondere Vorteile. Die Marktgemeinde hat mit der Flächensicherung bereits im Frühjahr 2012 garantiert, dass keine fremden Investoren in diesem Bereich Windkraftanlagen ohne Beteiligung der Bürger errichten. Am Projekt ist die Kommune von Beginn an beteiligt. Einwohner der gesamten Region können sich an mindestens 64 Prozent des benötigten Eigenkapitals finanziell beteiligen und erhalten so eine lukrative Investitionsmöglichkeit. Für die Bürger der Marktgemeinde Heiligenstadt und sämtlicher Ortsteile wird davon alleine die Hälfte reserviert.
Die Wirtschaftlichkeit des Bürgerwindparks wurde durch ein bankfähiges Windertragsgutachten bereits bestätigt. Der Bürgerwindpark garantiert die regionale Wertschöpfung durch Pachteinnahmen und Gewinnbeteiligungen, nachhaltige Investitionsmöglichkeiten für die Bürger in der Region sowie langfristige Gewerbesteuereinnahmen für die Gemeinde.
Mit dem Windpark wird die gewünschte Konzentration von Windkraftanlagen auf wenige geeignete Standorte erreicht und eine Verspargelung vermieden. Daher sind 40 Hektar der landwirtschaftlich genutzten Fläche, auf der ein Teil des Windparks geplant ist, bereits seit 2012 durch den regionalen Planungsverband als Windkraftvorranggebiet 139 ausgewiesen. Auch bei der Erweiterungsfläche im Landschaftsschutzgebiet handelt es sich größtenteils um intensiv genutztes Ackerland.

A m 20. Juli geht es um die grundsätzliche Frage der Errichtung von Windkraftanlagen. Es ist keine Entscheidung, ob im Landschaftsschutzgebiet Windräder gebaut werden dürfen oder welche Abstände zur nächsten Ortschaft eingehalten werden sollen. Stimmt eine Mehrheit der Bürger für den Vorschlag, können bei Anwendung der geplanten 10H-Abstandsregelung auf Gemeindegebiet wohl keine Bürgerwindräder mehr errichtet werden. Daher stimmen Bürger, die weiterhin für die Errichtung hocheffizienter Windkraft-Anlagen in Heiligenstadt sind, beim Bürgerbegehren mit "Nein".