Amtsgericht Haßfurt stellt Verfahren wegen übler Nachrede gegen einen 35-Jährigen ein

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von unserem Mitarbeiter  Helmut Will Haßfurt — Ein Verfahren wegen übler Nachrede gegen einen 35-jährigen Mann aus dem Landkreis Haßberge, der behauptet hatte, eine Frau, mit der e...

von unserem Mitarbeiter 
Helmut Will

Haßfurt — Ein Verfahren wegen übler Nachrede gegen einen 35-jährigen Mann aus dem Landkreis Haßberge, der behauptet hatte, eine Frau, mit der er im Clinch lag, habe versucht, ihn zu überfahren, endete vor dem Amtsgericht Haßfurt mit der Einstellung des Verfahrens. Gegen einen zuvor ergangenen Strafbefehl hatte der Angeklagte Einspruch eingelegt. Deshalb kam es zu dem Strafprozess.
In der Zeit zwischen dem 26. Mai und 16. Juni 2014, so Anklagevertreter Ilker Özalp, soll eine Frau, die in diesem Verfahren als Zeugin geladen war, auf den Angeklagten, als dieser sein Kind in einem Kindergarten in einer Stadt am Main im Kreis Haßberge abholte, mit ihrem Pkw zugefahren sein, um ihn zu überfahren. Das habe der Angeklagte behauptet, obwohl er laut Özalp wusste, dass das nicht stimmte.

Zurückgerudert

Der Angeklagte, der verspätet zum Prozess gekommen war, bekräftigte: "Die Zeugin fuhr auf mich zu und gab Gas, ich musste zur Seite springen." Auf Vorhalt von Richterin Ilona Cover, ob er den Eindruck hatte, dass die Zeugin ihn habe überfahren wollen oder ob sie vielleicht eher etwas provozierend gefahren sei, ruderte der Angeklagte zurück und sagte: "Na, ich denke, eher etwas rücksichtslos, um mich zu provozieren." Weiter führte der 35-Jährige aus, dass es zwischen seiner und der Familie der Zeugin schon lange Jahre Streitereien gebe. Er habe deshalb schon darüber nachgedacht wegzuziehen. "Na ja, ich gebe schon zu, dass zum Streiten immer zwei gehören, auch wir haben sicher unseren Teil dazu beigetragen." Verärgert sei er gewesen, als die Frau, die auf ihn zugefahren sei, ihm das Jugendamt ins Haus geschickt habe, ohne Begründung.

Unangenehme Geschichte

Anklagevertreter Ilker Özalp bezeichnete das Ganze als lästige und unangenehme Geschichte und ließ anklingen, dass er bereit sei, den Strafbefehl in der Summe zu reduzieren oder auch einer Einstellung zuzustimmen. Damit schienen der Angeklagte und sein Verteidiger Willy Marquardt einverstanden zu sein, und auch die Richterin ließ Zustimmung erkennen. Die Zeugin wurde nicht mehr gehört.
Im gegenseitigen Einvernehmen der Prozessbeteiligten stellte die Richterin das Verfahren gegen den Angeklagten ein. Die Kosten trägt die Staatskasse.