Alkoholsünder mit hohen Promillewerten mussten sich am Amtsgericht verantworten

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von unserem Mitarbeiter  Helmut Will Haßfurt — Erhebliche Alkoholwerte hatten zwei Autofahrer im Blut, die sich bei zwei Prozessen vor dem Amtsgericht in Haßfurt zu verantworten ha...

von unserem Mitarbeiter 
Helmut Will

Haßfurt — Erhebliche Alkoholwerte hatten zwei Autofahrer im Blut, die sich bei zwei Prozessen vor dem Amtsgericht in Haßfurt zu verantworten hatten. Ein Verfahren wurde ausgesetzt, im zweiten Strafprozess gab es eine Geldstrafe für den Angeklagten.
Nur zwei Gläser Sherry will ein 71-jähriger Mann aus dem Landkreis Haßberge getrunken haben, als er sich im Januar 2015 an das Steuer seines Pkw setzte, um zum Einkauf zu fahren. Dabei geriet er nahe Zeil von der Fahrbahn ab und landete mit seinem Auto im Graben. Die Blutentnahme brachte 1,79 Promille, wie die Vertreterin der Staatsanwaltschaft mitteilte.
Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Andrè Kamphausen, führte aus, dass er und sein Mandant sich den hohen Alkoholwert nicht erklären könnten. "Zwei Sherry können nicht 1,79 Promille ergeben", sagte der Rechtsanwalt, der seinem Mandanten glaubte, nicht mehr getrunken zu haben. Ob es wirklich nur zwei Gläser waren, zweifelte die Anklagevertreterin allerdings an.
Der Rechtsanwalt mutmaßte, dass eventuell die Blutentnahme vertauscht wurde. Jedoch hatte eine bereits vorgenommene Nachprüfung keinen Anhaltspunkt hierfür ergeben und eine erneute Untersuchung des Blutes brachte fast den Wert wie bei der ersten Probe. "Ich habe trotzdem Sorge, dass da was nicht stimmt", sagte Rechtsanwalt Andrè Kamphausen.
Der Angeklagte selbst versicherte, mit seiner Frau "wirklich nur zwei Gläser Sherry" getrunken zu haben. In den Graben sei er bewusst ausgewichen, weil ihm ein Auto teilweise auf seiner Fahrbahn bei winterlichen Straßenverhältnissen entgegen kam.
Die Polizeibeamtin, die den Unfall aufgenommen hatte, sagte als Zeugin aus, dass der Angeklagte stark nach Alkohol gerochen und am Unfallort angegeben habe, ein Glas Wein getrunken zu haben. "Ein Alkoholtest am Unfallort und auch später auf der Dienststelle war erfolglos. Ich kann nicht sagen, ob der Angeklagte bewusst zu wenig pustete oder nicht dazu in der Lage war", so die Beamtin. Sie schilderte auch alkoholtypische Ausfallerscheinungen. Die Prozessbeteiligten waren sich einig, dass alles gegen den Angeklagten spricht. Aber: "Ich will keinen unschuldig verurteilen", sagte Richterin Ilona Conver. Sie ordnete deshalb eine DNA-Untersuchung an, bei der festgestellt werden soll, ob das untersuchte Blut mit dem Blut des Angeklagten identisch ist. "Dann sehen wir weiter", so die Richterin.

Der zweite Fall

Einen noch höheren Alkoholwert im Blut hatte ein 27-jähriger Mann aus dem Landkreis Haßberge. Bei einer Faschingsveranstaltung im Maintal hatte er "kräftig getankt". Er wollte im Januar 2015 sein Fahrzeug ausparken, was jedoch nicht gelang. Ein Zeuge hatte die Polizei verständigt, die bei dem Angeklagten eine Blutprobe veranlasste, die einen Blutalkoholwert von 2,35 Promille ergab. Der Angeklagte gab an, dass er sein Auto nur ausparken wollte. Das Urteil von Ilona Conver lautete auf zwölf Monate Führerscheinentzug. Ferner wurde er zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. "Sie sind ja Gott sei Dank nicht gefahren, das Auto ist nur leicht gerollt, aber Sie hatten erheblich Alkohol im Blut", sagte Conver.