Im Ausbildungszentrum der Bundespolizei in Bamberg Ost tauchten im Sommer 2017 massenweise Wein und Schnaps auf, obwohl Alkohol dort eigentlich streng verboten ist. Was wirklich los war, könnte vor Gericht rauskommen.
Weiß- und Rotwein, Sekt, Whisky und Wodka - daran herrschte offenbar im Sommer 2017 kein Mangel im Ausbildungszentrum der Bundespolizei. Warum wurden in der Lehreinrichtung weit über 600 Flaschen Alkoholika gelagert? Dieser Frage geht das Amtsgericht in einem Prozess gegen zwei Mitarbeiter des Ausbildungszentrums und einen Getränkelieferanten aus Mittelfranken nach. Die Anklage lautet auf Untreue.
Eine umfassende Reinigungsaktion aller Wirtschaftsgebäude am 4. August 2017 bringt es an den Tag: In zwei Räumen finden sich kistenweise Alkoholika. Beim Durchzählen sind es immerhin 262 Dreiviertel-Liter-Flaschen Grauburgunder (Weißwein) und 272 ebenso große Flaschen Lemberger (Rotwein), sowie 101 Flaschen Sekt cuvee. Hinzu kommen fünf Literflaschen amerikanischen Whiskys und 50 Flaschen mit US-Wodka (0,7 Liter).
"Ich war empört", so die neue Leiterin der Wirtschaftsabteilung, die das Großreinemachen angeordnet hatte. Zumal man wenige Meter entfernt in einem Büro des Stabsgebäudes noch einmal vier Kartons mit 24 Flaschen des gleichen Weißweines aufstöbert. Dass es sich nicht um private Reserven handelt, macht schon das Bundespolizei-Logo klar, das auf der Vorderseite prangt.
Polizei-Logo auf den Etiketten
Später wird sich eine dubiose Rechnung finden, in der statt der rund 4500 Euro, die Wein und Schnaps eigentlich kosten müssten, eine glatte Null geschrieben steht. "So ein hundertprozentiger Rabatt ist aber schon ungewöhnlich", so Strafrichter Matthias Schmolke.
Weshalb die Staatsanwaltschaft Bamberg erst auch wegen des Verdachts der Korruption ermittelt hatte. Im Laufe der Zeit bis zum Fund sind einige der "Beweismittel" hochprozentigen Inhalts bereits verschwunden. Insgesamt 42 Flaschen Wein, 13 Sektpullen sowie fünf Whisky- und vier Wodka-Flaschen.
Gelage im Partykeller?
Einer der Verteidiger, Rechtsanwalt Thomas Gärtner (Bamberg), brachte eine provisorische Grillhütte auf dem Standortgelände ins Gespräch, in deren Umfeld der Alkohol versickert sein soll. Näheres auch zu einem ominösen Partykeller dürfte der Prozess im Herbst zutage fördern. Dann wird eine Vielzahl an Zeugen auch dazu befragt werden, ob der Ausschank von Alkoholika eine übliche Praxis war und wer für die Beschaffung verantwortlich zeichnete. Oberstaatsanwalt Matthias Bachmann sieht die Angeklagten als Drahtzieher, die auf eigene Faust und auf Kosten des Steuerzahlers die Alkoholika geordert hätten.
Während der Getränkelieferant und der zweite Mitarbeiter, ein Polizeibeamter, sich in Schweigen hüllten, bestritt der dritte Angeklagte, ein Küchenmeister mit zwei Jahrzehnten Berufserfahrung im öffentlichen Dienst, die Anklagepunkte. Vielmehr sei sein Vorgesetzter, der Vorgänger der jetzigen Wirtschaftsleiterin, auf ihn zugekommen und habe ihn gefragt, ob es möglich sei, alkoholische Getränke zu ordern. "Bei meiner Einweisung hatte man mir nichts von einem Alkoholverbot am Standort erklärt."