Im Gegensatz zu anderen fränkischen Städten verzichtet Fürth auf Feuerwerk-Verbotszonen an Silvester. Dennoch gelten Vorschriften zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern.
Die Stadt Fürth informiert ihre Bürgerinnen und Bürger am Donnerstag (28. Dezember 2023) über die Feuerwerks-Regelungen zu Silvester. In anderen fränkischen Städten wurden dahingehend zum Teil bereits strikte Maßnahmen ergriffen. In Nürnberg beispielsweise gilt für Silvester 2023 ein Feuerwerksverbot für weite Teile der Innenstadt.
In Bamberg schließt das von der Stadt ausgesprochene Feuerwerksverbot auch Privatgrundstücke mit ein. Die Stadt Fürth richtet zu Silvester zwar keine konkreten Verbotszonen ein, weist aber trotzdem ausdrücklich auf die gesetzlichen Vorschriften zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern hin.
Feuerwerks-Regelungen zu Silvester in Fürth: Was bei einem Verstoß droht
Wie die Stadt Fürth mitteilt, ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nur am 31. Dezember und am 1. Januar eines jeden Jahres gestattet. Diese Einschränkung gelte demnach aber "nicht für Inhaber einsprechender Erlaubnisse oder Befähigungsscheinen".
Zudem ist das Böllern an bestimmten Orten untersagt. "In der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ganzjährig, also auch zum Jahreswechsel, verboten", heißt es aus dem Rathaus.
Verstöße erfüllen demnach "den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld geahndet werden". Zudem ist auch Personen unter 18 Jahren der Umgang (Aufbewahren und Abbrennen) mit Feuerwerkskörpern verboten. Weitere Nachrichten aus Fürth findet ihr in unserem Lokalressort.