Zu Silvester: Stadt Fürth erlässt Ansammlungsverbot auf vielen Plätzen - der Überblick

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Fürth: Schärfere Silvester-Regeln 2021
Die Stadt Fürth hat zu Silvester verschärfte Regeln für Ansammlungen erlassen.
Fürth Innenstadt Alkoholverbot
Daniel Krüger/inFranken.de

Silvester-Verordnung 2021: In Fürth gilt vom 31. Dezember um 15 Uhr bis zum 1. Januar um 9 Uhr ein Ansammlungsverbot in vielen Bereichen des Stadtgebiets.

Die Stadt Fürth hat eine Allgemeinverfügung zum Ansammlungsverbot auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen an Silvester erlassen. Die Stadt teilt in einer Pressemitteilung mit, dass von Silvester, Freitag, 31. Dezember 2021, 15 Uhr, bis Neujahr, Samstag, 1. Januar 2022, 9 Uhr, in den folgenden Bereichen in Fürth Ansammlungen von mehr als zehn Personen untersagt sind:

  •  Fürther Freiheit
  •  Dr. Max-Grundig-Anlage mit Parkplatz Kleine Freiheit und
    Königswarterstraße
  • Gustav-Schickedanz-Straße zwischen Bahnhofplatz und
    Rudolf-Breitscheid-Straße
  • Bahnhofplatz
  •  Schwabacher Straße zwischen Kohlenmarkt und Maxstraße
  •  Rudolf-Breitscheid-Straße zwischen Schwabacher Straße
    und Friedrichstraße
  • Gustavstraße
  •  Löwenplatz
  • Marktplatz
  • Rathausumfeld mit Königstraße, Obstmarkt, Ludwig-ErhardStraße, Brandenburger Straße und Kohlenmarkt
  •  Uferpromenade von Uferstraße bis Badsteg
  • Uferstadt (Parkplätze unterhalb des Rundfunkmuseums) 
  • Flussdreieck mit Grillplatz
  • Grillplatz Siebenbogenbrücke
  •  Südstadtpark

Das Ansammlungsverbot erstrecke sich auf den gesamten öffentlich zugänglichen Raum in diesen Bereichen. Es gelte nicht innerhalb zugelassener Ausschankflächen während der Betriebszeiten.

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