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Feiertage in Bayern 2025: Hier in Franken wird Mariä Himmelfahrt gestrichen


Autor: Agentur dpa, Nadine Wüste

Seßlach, Freitag, 09. Mai 2025

Einige Gemeinden in Franken erleben dieses Jahr eine Änderung in der Feiertagsregelung zum 15. August. Wo manche den Feiertag hinzugewinnen, wird er bei anderen 2025 gestrichen.
Änderung der Feiertagsregelung in Bayern 2025: Mariä Himmelfahrt entfällt in zwei oberfränkischen Gemeinden - vier fränkische Gemeinden bekommen Feiertag neu hinzu.


In den beiden oberfränkischen Gemeinden Seßlach und Marktschorgast ist aufgrund der jüngsten Bevölkerungsentwicklung ab diesem Jahr Mariä Himmelfahrt kein Feiertag mehr.

Gleichzeitig wird der 15. August in Marktrodach in Oberfranken, in den mittelfränkischen Gemeinden Baiersdorf und Weisendorf, in Schwebheim in Unterfranken und im schwäbischen Memmingerberg sowie Oettingen in Bayern zum gesetzlichen Feiertag. Dies teilte das bayerische Innenministerium in München mit.

Hintergrund der Änderung: Immer weniger Katholiken

Der Grund für die Änderungen ist das Ergebnis des Zensus 2022 als letzte Volkszählung. Dabei wurde neben den allgemeinen Einwohnerzahlen laut Angaben des Ministeriums festgestellt, wo die katholische Bevölkerung die evangelische übertrifft. Nach den Worten von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bleibt es "in den übrigen 2.048 Gemeinden im Freistaat bei der bestehenden Regelung zu Mariä Himmelfahrt."

Der Deutsche Gewerkschaftsbund forderte angesichts der Neuberechnung eine generelle Überarbeitung der Regelung: "In einer modernen, vielfältigen Gesellschaft, in der immer weniger Menschen einer Kirche angehören, darf die Frage 'Feiertag – ja oder nein?' nicht länger von der Religionszugehörigkeit einzelner Gemeinden abhängen", sagte Bayerns DGB-Chef Bernhard Stiedl.

Es sei ungerecht, dass viele Beschäftigte allein aufgrund ihres Wohnorts am 15. August keinen Feiertag hätten. "Deshalb fordern wir als DGB Bayern: Der 15. August muss gesetzlicher Feiertag für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern werden – unabhängig von Wohnort oder Konfession."

Feiertagsgesetz legt fest, wo wann Feiertag ist

Das Fest Mariä Himmelfahrt am 15. August ist in der katholischen Kirche ein traditioneller Feiertag. Das Feiertagsgesetz legt bisher aber fest, dass Mariä Himmelfahrt in Bayern nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ein gesetzlicher Feiertag ist. Dies wird nur durch den Vergleich der Mitgliederzahl der katholischen und der evangelischen Kirche in der jeweiligen Gemeinde, nicht durch die absolute oder relative Mehrheit der Bevölkerung definiert.

Durch Artikel 4 Feiertagsgesetz ist Mariä Himmelfahrt darüber hinaus auch in den Gemeinden geschützt, in denen es kein gesetzlicher Feiertag ist.

Dort sind während der ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdienstes von 7.00 bis 11.00 Uhr alle vermeidbaren besonders lauten Handlungen, die einen Gottesdienst stören könnten, in der Nähe von Kirchen untersagt. Katholische Beschäftigte sämtlicher öffentlicher und privater Unternehmen und Verwaltungen haben zudem das Recht, von der Arbeit fernzubleiben. Hierbei kann es zu einem Lohnausfall für die Arbeitszeit kommen; weitere Nachteile darf es für die betreffenden Beschäftigten jedoch nicht geben.

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