Wird die Baugrenze in Kleinsendelbach verschoben?

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Das Gelände, auf dem ein Bauwerber anschließend an die Wohnbebauung ein Wohnhaus errichten möchte. Das wird ihm seit rund sechs Jahren verweigert. Foto: Karl Heinz Wirth
Das Gelände, auf dem ein Bauwerber anschließend an die Wohnbebauung ein Wohnhaus errichten möchte. Das  wird ihm seit rund  sechs Jahren verweigert.  Foto: Karl Heinz Wirth

Seit circa sechs Jahren versuchen Antragsteller in Kleinsendelbach, einen Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage zu bekommen.

Mit dem Antrag auf Vorbescheid in der Gemarkung Kleinsendelbach befasste sich der Gemeinderat Kleinsendelbach. Dabei wurde die Zustimmung bisher immer versagt, zuletzt in der Sitzung im September 2017. Im vorliegenden Fall beschränkt sich die Prüfungskompetenz des Gemeinderates lediglich auf einen Paragrafen des Baugesetzes.

Nach Auffassung der Bauaufsichtsbehörde liegt das Vorhaben innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Die Erschließung ist gesichert, somit seien alle Kriterien nach dem Baugesetzbuch erfüllt, erklärte Zweiter Bürgermeister Josef Elsinger (UWK).

Die Bauaufsicht am Landratsamt Forchheim hatte der Gemeinde schriftlich mitgeteilt, dass im vorliegenden Fall nur die Art der baulichen Nutzung und die Lage im Grundstück Gegenstand der Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen sein könne. Gründe für eine Verweigerung seien somit nicht gegeben. Das Landratsamt forderte die Gemeinde Kleinsendelbach auf, den Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung des Wohnhauses unter Beachtung der Rechtsauffassung des Landratsamtes Forchheim nochmals zu behandeln. Die Bauaufsicht verwies auf die Bayerische Bauordnung.

Dem widersprach allerdings die Fraktion um Gemeinderätin Hildegund Fischer (DG) und stellte in der Sitzung den Antrag: Die Verwirklichung des Vorhabens würde die derzeit bestehende Baugrenze nach Osten verschieben und die Außenbereichsfläche bis zur Staatsstraße wesentlich einengen. Das Bauvorhaben entspreche somit nicht der städtebaulichen Entwicklung dieser Fläche. Der Gemeinderat möge das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilen.

Dieser Antrag wurde in der Abstimmung durch eine Pattsituation abgelehnt. In der heftig geführten Diskussion behauptete Gemeinderat Martin Regenfus (UWK) an die DG-Fraktion gerichtet, dass hier nur aus persönlichen Gründen gehandelt werde.

Trotz der Ankündigung der Bauaufsichtsbehörde, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen, versagten bei namentlicher Abstimmung die Gemeinderäte der DG ihre Zustimmung.


Abwasser

Bereits im Dezember 2017 hatte das Landratsamt Forchheim den Abwasserverband Schwabachtal informiert, dass die Genehmigung für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet "Süd-Ost Kleinsendelbach" in die Schwabach abgelaufen ist. Dies teilte Bürgermeisterin Gertrud Werner (UWK) mit. Durch die erhöhten Anforderungen der Wasserrechtsverfahren könne der Abwasserzweckverband dies nicht mehr einheitlich für seine Mitglieder durchführen, erklärte Werner. Deshalb sei es notwendig, aufgrund der Komplexität der Verfahren ein fachkundiges Ingenieurbüro damit zu beauftragen. Die Verwaltung hat das Büro "Gaul Ingenieure" um die Abgabe eines Angebotes gebeten. Die Kosten für das Wasserrechtsverfahren betragen 6985 Euro. Der Gemeinderat stimmte nach erfolgter Beratung dem Angebot zu und beauftragte das Büro mit der Durchführung des Wasserrechtsverfahrens.

Abschließend teilte Bürgermeisterin Werner den Räten mit, dass in Abstimmung mit der Feuerwehr zwei Feuerwehrautos angeschafft werden, da die 36 und 26 Jahre alten Fahrzeuge den heutigen Anforderungen nicht mehr entsprechen. Die Kosten belaufen sich auf circa 120.000 Euro.