Verwirrende Rechtslage verbaut Sanierung im Forchheimer Kellerwald

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Jeder Forchheimer Keller steht auf einer eigenen Rechtsgrundlage. Daher kann es keine Satzung für die Sanierung geben. Foto: Josef Hofbauer
Jeder Forchheimer Keller steht auf einer eigenen Rechtsgrundlage. Daher kann es keine Satzung für die Sanierung geben.  Foto: Josef Hofbauer

Der Versuch der Lokalpolitik, im Forchheimer Kellerwald ein harmonisches Gesamtbild zu schaffen, könnte an den juristischen Grundlagen scheitern. Eine wirksame Satzung scheint außer Reichweite.

Bei aller Schönheit hinterlässt der Forchheimer Kellerwald einen zwiespältigen Eindruck: Wellblech, Folien, marode Dachlandschaften und eingesunkene Treppen verhindern ein harmonisches Gesamtbild. Um das zu ändern, bedarf es einheitlicher Sanierungen und einer entsprechenden Satzung. Doch die wird wohl auf Jahre hinaus ein unerfüllter Wunsch der Lokalpolitik bleiben.

Fast 200 Jahre alte Dokumente

Das hat mit den Keller-Rechten zu tun. "Es gibt kein einheitliches System", sagt Oberbürgermeister Franz Stumpf (CSU/WUO). Das ist noch vorsichtig ausgedrückt. Je tiefer sich Stumpf in seiner Rolle als städtischer Rechtsrat in die Materie einarbeitet, umso größer wird seine Verwunderung. Mittlerweile weiß er, dass die Uneinheitlichkeit selbst das System ist: "Jeder der 24 Keller hat eine andere Rechtslage."

Weil die juristischen Dokumente teilweise annähernd 200 Jahre alt sind, scheiterte die Forchheimer Verwaltung bislang schon an der Lesbarkeit. Daher hat sie den Historiker Reinhold Glas engagiert, der die Sütterlinschrift entziffert und transkribiert.

Auf diesem Weg gewinnt Franz Stumpf neue Einblicke. Etwa in die verzwickte Lage am Weiss-Tauben- Keller. Die notarielle Urkunde stammt aus dem Jahr 1883. Darin wird dem Besitzer, einem gewissen Rittmayer, das Recht auf ein Gebäude auf dem städtischen Grund abgestritten.

Etwa 50 Jahre vorher aber wurde auf dem Weiss-Tauben-Keller "ein Gebäude zum Ausschank auf städtischen Grund erlaubt", sagt Stumpf. Das belege ein Gutachten aus dem Jahr 1834. Es dokumentiert ein sogenanntes Superficiar-Recht. "Heute würde man von Erbbaurecht sprechen", erläutert Stumpf. Dem renommierten Gutachten aus Jena zu Folge gilt auch die Schankfläche auf dem Keller als gepachtet. Als nun in den 70er Jahren des 20. Jahrhundert ein neuer Pächter den Keller übernahm, wurde das Superficiar-Recht aufgehoben. "Doch dieser Vertrag aus den 70er Jahren erfolgte in Unkenntnis der Rechtslage", betont Franz Stumpf.

Verwirrende gesetzliche Grundlage

Diese verwirrende gesetzliche Grundlage im Kellerwald beschäftigt Hans-Joachim Schmitt seit Jahrzehnten. Er betreibt den Schindler-Keller. Weil nur das Gebäude und der unterirdische Keller ihm gehört, nicht aber der Grund und Boden, auf dem sein Keller steht, spricht Schmitt von einem "Lufthaus"; ein Begriff, der bei den Keller-Betreibern schon früh üblich geworden sei.

In den letzten 48 Jahren hat Schmitt über 300.000 Euro in die Sanierung gesteckt. Zudem überweist er der Stadt jährlich 7300 Euro Schankgebühren. Wenn er aber auf seinem Keller baulich etwas verändern wolle, gebe es keine Unterstützung: "Die Stadt macht nur Auflagen, Zuschüsse zahlt sie nicht."

Daher bezweifelt Jans-Joachim Schmitt, dass es gelingen wird, der Kellerwald-Landschaft ein einheitliches Bild zu geben. Er persönlich investiere viel, "weil ich am Keller hänge". Rentabel sei das aber nicht. "Außerdem packt die Stadt die rechtlichen Grundlagen nicht an", kritisiert Schmitt, "es ist keine rechtliche Sicherheit da."

Das versucht die Stadt zwar durch die Bewertung der von Reinhold Glas übersetzten Dokumente zu ändern. Doch die Bemühungen stehen erst am Anfang. Ein "Rechtsgemenge" sei das und ein "Fleckerlteppich", sagt der Kulturbeauftragte Dieter George. Er hat die Geschichte der Forchheimer Keller erforscht und beschrieben. "Wir versuchen hier, die rechtlichen Verhältnisse der Ist-Zeit aus der Vergangenheit herzuleiten - das ist wahnsinnig kompliziert", sagt George.

Möglicherweise sogar unlösbar. Franz Stumpf jedenfalls sieht für das "Problem" noch keine Lösung: "Wir können keine Satzung erlassen und wir können keine Anweisung für das Herrichten der Keller geben."