Verbraucherschützer klagen gegen die Vereinigten Raiffeisenbanken

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Der Bundesgerichtshof klärt, ob die Regelung für Bar-Abhebungen bei den Vereinigten Raiffeisenbanken in Ordnung ist. Foto: Josef Hofbauer
Der Bundesgerichtshof klärt, ob die Regelung für Bar-Abhebungen bei den Vereinigten Raiffeisenbanken in Ordnung ist. Foto: Josef Hofbauer

Verbraucherschützer aus Rednitzhembach streiten schon seit zwei Jahren mit den Vereinigten Raiffeisenbanken über Buchungskosten bei Barauszahlungen. Am Dienstag wird in Karlsruhe über den Fall entschieden.

Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden klagt gegen die Vereinigten Raiffeisenbanken Gräfenberg-Forchheim-Eschenau-Heroldsberg. Der Streit um die "Bepreisung von Barauszahlungen" dauert nun schon zwei Jahre - am Dienstag wird er vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe endgültig entschieden.

Und Wolfgang Holler, Vorstandsvorsitzender der Vereinigten Raiffeisenbanken, ist guter Dinge, dass er als Gewinner von Karlsruhe nach Gräfenberg zurückkehren wird. Denn zwei Prozesse, vor dem Landgericht Bamberg und vor dem Oberlandesgericht Bamberg, hat seine Bank in dieser Sache bereits gewonnen.

Das habe nicht viel zu bedeuten, meint dagegen Jörg Schädtler, der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft für Bankkunden (mit Sitz in Rednitzhembach); er gibt sich ebenfalls zuversichtlich, vor dem BGH einen Sieg davonzutragen.


Bundesweit 450 Mitglieder

Der Verein mit bundesweit 450 Mitgliedern hat sich den "Schutz der Verbraucher vor unredlichen Finanzdienstleistern" auf die Fahnen geschrieben. "Wir wollen Banken bewegen, anständig mit ihren Kunden umzugehen", sagt Jörg Schädtler, dessen Vater Jochen Schädtler den Verein 1999 gegründet hatte. Im aktuellen Fall vertreten die Verbraucherschützer die Ansicht, die Vereinigten Raiffeisenbanken würden eine rechtswidrige Praxis bei den Buchungspreisen pflegen.

Jörg Schädtler und Anwalt Michael Dorst argumentieren mit einem bis heute gültigen BGH-Urteil von 1995. Demnach dürfen Banken nicht für alle Buchungen Gebühren verlangen; sondern müssen pro Monat ihren Kunden mindestens fünf Freiposten gewähren. Die Vereinigten Raiffeisenbanken dagegen verlangen "grundsätzlich pro Buchung", so der Vorwurf der Schutzgemeinschaft.

Wolfgang Holler weist das zurück und kritisiert die Schutzgemeinschaft scharf: Sie suche lediglich Wege, "Geld durch Abmahnungen zu machen".

Der klagebefugte Verein darf nämlich Banken abmahnen, wenn er rechtswidrige Sachverhalte entdeckt. So eine Abmahnung kostet zwischen 250 und 500 Euro. Diese Gelder einzukassieren, das sei das wahre Motiv der Verbraucherschützer aus Rednitzhembach, meint Holler.

Richtlinie wird nicht angewandt

Zwar, sagt der Vorstandsvorsitzende der Raiffeisenbank, gebe es eine Richtlinie über Zahlungsdienste, die den Banken seit einigen Jahren theoretisch erlaubt, bei Barauszahlungen grundsätzlich Gebühren zu verlangen. Doch diese "völlig gesetzeskonforme Zahlungsdienste-Richtlinie" werde von den Banken nicht angewandt. Auch bei den Vereinigten Raiffeisenbanken seien die ersten fünf Auszahlungen gebührenfrei.

In einem Formblatt der Bank tauche der Hinweis auf die Zahlungsdienste-Richtlinie auf, sagt Wolfgang Holler. Dies habe der Schutzverein zum Anlass für die Klage genommen. Der BGH habe nun am Dienstag über die "Auslegung der Zahlungsdienste-Richtlinie" zu entscheiden. Und darüber, ob sie im Widerspruch zu dem alten BGH-Urteil steht. "Ich gehe davon aus, dass der BGH das Oberlandesgericht Bamberg bestätigt", sagt Wolfgang Holler. Während Jörg Schädtler davon ausgeht, dass die Karlsruher Richter ihr Urteil von 1995 bestätigen werden. Dann wäre die Zahlungsdienste-Richtlinie, wie sie im Preisaushang der Raiffeisenbank nachzulesen war, folgenlos.

Solange eine Bank die Richtlinie anwende, entgingen dem Kunden bei fünf Buchungen 1,75 Euro pro Monat. Aber da ja bundesweit viele Banken so verfahren, dürfte den Verbrauchern derzeit ein Schaden im "sechsstelligen Bereich" entstehen, schätzt Jörg Schädtler.