Der Arbeiter-Samariter-Bund Forchheim hat den Mitarbeitern des Fahrdienstes neue Verträge vorgelegt. Demnach wird die Fahrtzeit bis zum ersten Fahrgast nicht mehr vergütet. Der Deutsche Gewerkschafts-Bund hält die Kontrakte für unwirksam.
Macht der Mindestlohn die Schulbusfahrten des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) im Landkreis Forchheim teurer? So lautet zumindest die Argumentation von Geschäftsführer Wolfgang Caps und Fahrdienstleister Walter Horsch gegenüber dem Landratsamt. 20 000 Euro bekommt der ASB nun, um angebliche Finanzlücken bis Schuljahresende zu stopfen, die durch die Gewährung des Mindestlohns entstanden seien.
Dabei verschwieg die ASB-Führung dem Landratsamt aber wohl, dass alle Fahrer im November 2014 neue Arbeitsverträge (gültig ab 2015) unterschreiben mussten - mit weitreichenden negativen Folgen für die Mitarbeiter, wie nun ein Insider behauptet.
Einzelheiten der Verträge Per Mail informierte er die FT-Redaktion über Einzelheiten der neuen Verträge. Dort sei vor allem Paragraph 1 abgeändert worden, der die Berechnung der Arbeitszeiten festlege. Dazu heißt es in dem Schreiben unter anderem: "Der ASB Forchheim ist ein Verein, der sich in seinem Namen mit den Samaritern verbindet. Doch diese Utopie finde ich echt zum Schreien."
Hintergrund, so der Insider: "Allen Fahrern wurden allen neue Verträge vorgelegt, die sie unterschreiben sollten, ansonsten wurde sofort mündlich gekündigt. Nach diesen neuen Verträgen gibt es eine Regelung, nach der die Fahrt zum ersten Fahrgast nicht bezahlt wird. Interessant wäre es, diese Tatsache mal einem Busfahrer der VAG (Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg, Anm. der Red.) oder eines anderen Bus-Unternehmens vorzulegen. Mal angenommen, ein Busfahrer soll eine Reisegruppe in Regensburg abholen und nach Bamberg fahren. Dort soll er dann vier Stunden auf sie warten und danach wieder zurückfahren. Somit würde er, wenn er in Forchheim startet, ohne Bezahlung nach Regensburg fahren, von dort die Fahrgäste Richtung Bamberg bringen, um dann vier Stunden ohne Bezahlung zu warten. Schließlich fährt er alle nach Hause, um unbezahlt zurückzufahren." Folgerung des Insiders: Der Fahrer bekommt nur drei Stunden bezahlt, obwohl er neun Stunden hinter dem Steuer verbracht hat.
Genau so verhalte es sich für die Fahrer des ASB Forchheim - vielleicht sogar noch schlimmer, mutmaßt der Informant. Denn: "Wohnt ein Arbeiter nun etwa in Buckenhofen und beginnt seine Tour in Gößweinstein, fährt er unbezahlt zum ersten Halt, sammelt alle Fahrgäste ein und bringt sie bis zur Schule, fährt anschließend zehn Minuten nach Hause (ohne Bezahlung), um am Nachmittag das in umgekehrter Reihenfolge zu wiederholen."
Nach der alten Regelung Nach der alten Regelung habe der Fahrer bis 31. Dezember 2014 etwa 24,60 Euro am Tag bekommen und seit Januar aber nur noch 21,25 Euro. Ein harter Vorwurf gegenüber dem ASB.
Und wie reagiert der Verband darauf? Wolfgang Caps, Geschäftsführer des ASB Forchheim, ist sicher, dass die neuen Arbeitsverträge rechtskonform sind: "Wir haben das von Anwälten prüfen lassen, ob alle Aspekte auch wirklich arbeitsrechtlich in Ordnung sind. Andere ASB-Verbände haben wegen des Mindestlohns ihre Fahrdienste eingestellt, das wollten wir nicht tun. Wir wollen die Arbeitsplätze erhalten."
Aber warum kam es dann überhaupt zu der Abänderung der Arbeitsverträge beim Fahrdienst? Caps erklärt: "Wir waren in der Vergangenheit wohl eben etwas zu großzügig und mussten das nun neu regeln. Das war durch den Mindestlohn notwendig geworden."
Er versichert, dass kein Mitarbeiter des Fahrdienstes bezüglich des Gehalts oder seiner Arbeitsstunden schlechter gestellt sei als vor der neuen Regelungen. Ist der Streit nun nur ein Sturm im Wasserglas? Nach Auffassung des Deutschen Gewerkschafts-Bundes (DGB) keinesfalls, denn Verträge dieser Art seien unwirksam. Selbst wenn im Arbeitsvertrag Abweichendes vereinbart worden sein sollte: Ob eine Zeitspanne als Arbeitszeit gelte oder nicht, entschieden weder der Arbeitgeber noch die Arbeitsvertragsparteien, erläutert die DGB-Arbeitsrechts-Expertin Marta Böning.
Entscheidend sei die in Deutschland geltende Definition der Arbeitszeit. "Als Arbeitszeit ist demnach jede Zeitspanne zu verstehen, während der der Arbeitnehmer arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht, und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt. Irrelevant ist dagegen, ob der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin zur Erfüllung konkreter Aufgaben tatsächlich hinzugezogen werden", sagt Böning.
Vergütung je Zeitstunde Und auch das Mindestlohngesetz sehe eine Vergütung je Zeitstunde an. Das bedeute, dass jede Stunde, die als Arbeitszeit gilt, zumindest mit 8,50 Euro vergütet werden müsse. Dass der Weg eines Busfahrers zum ersten Kunden ohnehin als Arbeitszeit gelte und zumindest mit dem Mindestlohnsatz vergütet werden müsse, stehe außer Frage, urteilt die Rechtsexpertin des DGB.
Ebenfalls mindestlohn-pflichtig sei zudem die Zeit, während der der Busfahrer zwischen den Fahrten auf die Passagiere wartet. Der DGB rät in solchen Fällen: "Stunden aufschreiben und gerichtlich geltend machen, wenn sich der Arbeitgeber weigern sollte, die gesamte Arbeitszeit (täglich von der Aufnahme der Tätigkeit bis zum Feierabend, Ruhepausen dürfen raus gerechnet werden) mit 8,50 Euro pro Zeitstunde zu vergüten. Gewerkschaftsmitglieder werden rechtlich unterstützt vom DGB-Rechtsschutz."
Wir waren in der Vergangenheit wohl eben etwas zu großzügig, so der ASB!
Normalerweise beginnt die Arbeitszeit am Arbeitsplatz. Das bedeutet: Dort am Ort, wo der Fahrer des ASB die ersten Mitfahrer zusteigen lässt, beginnt dessen Arbeitszeit. Nicht bereits schon wenn er vor seiner Haustüre, das dort geparkte ASB - Fahrzeug besteigt. Jeder alltägliche Arbeitnehmer ist für die Fahrt zu seinem Arbeitsplatz selbst zuständig.
Schon, dass ein jeder ASB - Fahrer ein separates Fahrzeug erhält, empfinde ich luxuriös. Er bringt z. B. täglich jugendliche morgens von Zuhause nach Forchheim in die Werkstatt und nachmittags wieder zurück. Tagsüber steht der ASB - Pkw Zuhause beim Fahrer. Auch hier könnte kostengünstiger gehandelt werden, in dem diese Fahrzeuge permanent genutzt werden.
Was zu bemerken ist: Der grossteil der Fahrer des ASB sind Personen die bereits im Ruhestand sind und sich dadurch ein zusätzliches Zubrot verdienen. Dabei sollten sie auch bedenken, was der Name “ASB“ besagt: Helfer für Andere zu sein! Wenn dem nicht so ist, private Firmen würden bestimmt einem günstigeren Fahrdienst anbieten.
Kann es nicht sein, das der ein oder andere Rentner zum überleben weiter Arbeiiten muss?
Der bisher offensichtlich ach so gutmütige ASB ,ich zittire (Caps erklärt: "Wir waren in der Vergangenheit wohl eben etwas zu großzügig und mussten das nun neu regeln. Das war durch den Mindestlohn notwendig geworden.")
hat ja ein so großes Grundstück ,dann sollen doch all ihre Fahrzeuge dort abgestellt werden und jede fahrt von dort beginnen.
In dem Beispiel, in dem Artikel, würde selbst ein Arbeitsbeginn vom Gelände des ASB kaum eine Einbuße für den Angestellten ergeben,denn selbst dann würde zumindest die leere Fahrt von Fo bis zum ersten Kind bezahlt werden.
Jeder LKW Fahrer oder Busfahrer wird bezahlt ab dem Zeitpunkt an dem er hinterm Steuer seines Arbeitsgerätes sitzt.
Ich folgere aus der Aussage des ASB und ihrer auffassung,
-offensichtlich sind alle Spediteure so dumm und Zahlen allen Fahrer ihre Leerfahrten?(denn sie Arbeiten ja noch nicht?
-alle Firmen mit großem Gelände ihren Mitarbeitern den Weg von der Stempeluhr am Werksgelände Eingang bis zur Maschine? denn auch diese Arbeiten nicht?
Dann hätte ich für die Deutsche Post auch eine Idee, die Zeit zwischen den Briefkästen müssten ja dann auch nicht bezahlt werden? den nur wenn der Postbote den Brief ein wirft muss ja gezahlt werden (diese Idee muss ich unbedingt an die Post leiten, vielleicht bekomme ich hierfür eine Prämie wegen des enormen Einsparpotenzial!)
ich bitte meine Rechtschreibfehler zu entschuldigen