Spuck-Attacke beim After-Annafest in Forchheim

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Auf dem Annafest zeigt die Polizei stets Präsenz. Zu Auseinandersetzungen kommt es trotzdem regelmäßig. Archivbild: Josef Hofbauer
Auf dem Annafest zeigt die Polizei stets Präsenz. Zu Auseinandersetzungen kommt es trotzdem regelmäßig.  Archivbild: Josef Hofbauer

Ein 26-Jähriger hatte eine 21-Jährige angespuckt und angeblich geschlagen. Der junge Mann kam aber trotzdem nur knapp ohne Freiheitsstrafe davon.

Zum Spaß auf dem Annafest gehört für viele Besucher auch der Konsum von Alkohol. Zu viel erwischt hatte am Anstich-Tag 2016 ein mittlerweile 26-jähriger Mann aus Forchheim. Dieser Rausch brachte ihn vor das Forchheimer Amtsgericht - und fast ins Gefängnis.

Der junge Mann, der sich nun verantworten musste, ist kein unbeschriebenes Blatt: Bereits acht Einträge enthielt sein Bundeszentralregister bis Dienstag, nach der Verurteilung kommt ein weiterer hinzu. Am Tag des Annafest-Anstichs war er mit Freunden zuerst im Kellerwald unterwegs, trank dort drei oder vier Maß, wie er selbst aussagte, und zog dann weiter in die Innenstadt. Dort feierte er kräftig beim "After-Annafest" weiter. Als er dann leicht beschwingt die Veranstaltung verlassen hatte ("Ich hatte mit Einer rumgemacht und war halt voll happy"), trat er gegen eine Zigarettenschachtel, die auf dem Boden lag. An einen Grund dazu konnte er sich aber nicht erinnern.


Erinnerungslücken

An den Tritt und an das, was danach kam, jedoch schon: Die junge Frau, der die Zigaretten gehörten, habe ihn angesprochen, warum er das gemacht habe. Irgendwie sei es dann passiert, dass er sie angespuckt habe. Geschlagen habe er sie aber nicht. "Ich würde gegen eine Frau nie die Hand erheben", sagte er. Das sah die Geschädigte anders. Die 21-Jährige sagte aus, dass sie direkt neben ihren Zigaretten, die gemeinsam mit ihrem Handy und dem Geldbeutel aufgestapelt waren, saß und sich unterhielt, als der Angeklagte ohne ersichtlichen Grund gegen den Turm trat.

Danach sei sie aufgestanden, habe versucht die Sachen einzusammeln, doch dann habe der Angeklagte erneut dagegen getreten. Als sie ihn ansprach, spuckte er ihr ins Gesicht. "Ich hab ihn dann gefragt, was das soll und ob er noch ganz recht ist", sagte die junge Frau. Dabei sei sie ihm nachgelaufen und schließlich habe er sie geschlagen. "Aus Reflex habe ich zurückgeschlagen", räumte sie ein.


Am Tag noch 0,6 Promille

Über seinen Zustand sagte die 21-Jährige aus, dass er betrunken, aber nicht unzurechnungsfähig gewesen sei. Das bestätigte auch das Protokoll der Polizei vom nächsten Tag, als sich der Angeklagte stellte. Um 13.15 Uhr hatte er noch knapp 0,6 Promille Restalkohol. "Nachts, als das passiert ist, waren sie also schon betrunken, aber nicht hackevoll", resümierte Richterin Silke Schneider.

Beide Zeugen, die nach der Geschädigten gehört wurden, erklärten, dass sie angetrunken gewesen seien und sich nicht mehr im Detail an die Vorgänge erinnerten. Einen Schlag habe keiner der beiden Zeugen gesehen. Sie betonten jedoch beide, immer in der Nähe des Konflikts gewesen zu sein.

Nach einer kurzen Unterbrechung, die zu einem Rechtsgespräch zwischen Verteidiger Ludwig Mieth und Staatsanwältin Carina Distler genutzt wurde, wurde die Anklage hinsichtlich des Vorwurfs der vorsätzlichen Körperverletzung eingestellt. "Wir sagen jetzt nicht, dass da nichts war", erklärte Schneider dem Angeklagten, "aber wir wissen es nicht genau."

Die Bewährungshelferin des Angeklagten stellte ihm eine gute Sozialprognose aus: Der 26-Jährige habe sich bei seinem letzten Durchhänger selbstständig Hilfe geholt, mittlerweile wieder einen Arbeitsplatz gefunden und es gehe wieder Berg auf.


Vorstrafen schlagen zu

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft führte zu Gunsten des Angeklagten auf, dass dieser sich geständig zeigte, sich schon vor Verhandlungsbeginn entschuldigt hatte, durch den Alkoholkonsum zum Tatzeitpunkt enthemmt war, der Geschädigten eine Wiedergutmachung angeboten hatte und vor allem auch, dass er sich der Polizei gestellt hatte.

Negativ wirken sich aber seine Vorstrafen aus und, dass er, trotz dessen, dass er auf Bewährung war, sich wieder zu einer Straftat hinreißen ließ. Distler beantragte zwei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung (Bewährungszeit drei Jahre) und eine Zahlung von eineinhalb Monatsgehältern. Verteidiger Mieth hingegen forderte nur 30 Tagessätze zu je 20 Euro. "Insgesamt war es ein wechselseitiges Geschehen, das er zu verantworten hat", sagte er.

Richterin Silke Schneider sagte in der Urteilsbegründung: "Das ist die ekligste der Beleidigungen, die man sich vorstellen kann."

Sie betonte auch, dass er den Konflikt in Gang gesetzt habe. "Ich habe mich noch einmal dazu durchgerungen, Ihnen eine Geldstrafe zu geben." Diese wurde auf 60 Tagessätze festgelegt. Die Höhe des Tagessatzes setzte sie (anders als der Verteidiger) auf 30 Euro fest. Schneider verabschiedete den jungen Mann mit harten Worten: "Wenn ich Sie hier nochmal sehe, sperre ich Sie ein. Das ist ein Versprechen." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.