Werden Daten der Autofahrer, die auf Privatparkplätzen und in Parkhäusern unterwegs sind, gesammelt? Je nachdem, ob Sensoren oder Kameras im Einsatz sind.
Wer auf den Aldi-Parkplatz in der Bayreuther Straße einbiegt, fährt an einem mannshohen blauen Schild vorbei. Darauf sind die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Park & Control" aufgelistet. Sobald ein Autofahrer seinen Wagen geparkt hat, kommt ein Vertrag zustande. So steht es auf dem blauen Schild, das im Detail zu studieren, Stunden in Anspruch nehmen würde.
Ein Hinweis muss aber jedem Parkenden ins Auge fallen. Denn an allen Ecken und Enden des Geländes ist zu lesen: Der Privatparkplatz ist "sensorüberwacht" und kann 90 Minuten frei benutzt werden. Wer die "Freiparkzeit" überschreitet, muss "mindestens 30 Euro" bezahlen.
Konflikt und Kulanz
Aber was heißt sensorüberwacht? Der Begriff lege nahe, dass hier Daten erhoben und möglicherweise auch Kennzeichen überwacht würden, sagt der Anwalt Denis Ksiazek. Sobald Parkflächen kontrolliert würden, stünden datenschutzrechtliche Fragen im Raum. Gerichtliche Auseinandersetzungen darüber seien ihm bislang zwar nicht bekannt; aber der Forchheimer Fachanwalt für Wirtschafts- und IT-Recht weiß, dass im Thema Parküberwachung grundsätzlich ein hohes Konfliktpotenzial liegt. Der Streit werde jedoch in der Regel nicht ausgetragen, sondern von den Geschäften "über Kulanz weggeregelt", meint Denis Ksiazek.
Wobei im Fall der Aldi-Parkflächen "keinerlei Daten erhoben werden", wie eine Mitarbeiterin der Firma betont. Tatsächlich habe es Probleme mit den Kunden gegeben, aber aus einem ganz anderen Grund. Als das Unternehmen die Parkscheiben-Pflicht einführte, vergaßen viele, eine Scheibe reinzulegen und beschwerten sich dann über den Strafzettel.
Daher wandte sich Aldi an den Eigentümer der Flächen, die Volksbank Forchheim Verwaltungs-GmbH. "Aldi ist an uns herangetreten, mit der Bitte, die Firma Park & Control beauftragen zu dürfen", erklärt ein Volksbanksprecher. Darauf sei im Juli ein "Pilotvertrag" geschlossen worden - vorerst für ein halbes Jahr. Anschließend werde man gemeinsam die Erfahrungen auswerten.
Das von Park & Control betriebene System funktioniert ausschließlich über Bewegungsmelder, die auf jedem Parkplatz installiert sind und über ein Tablet in der Firmenzentrale kontrolliert werden können. Nach 90 Minuten signalisiert der Melder, dass die Freiparkzeit überschritten wurde. Dann schickt die Firma einen Kontrolleur vorbei, der ein Knöllchen an die Windschutzscheibe heftet.
Auf diese Weise ist Aldi auch der "Schwarzparkenden" Herr geworden, die den Parkplatz in der Bayreuther Straße während ihrer Besuche in der nahen Klinik nutzten. "Seitdem die Bewegungsmelder eingeführt wurden, gibt es keine Klagen mehr, die Leute akzeptieren das", sagt die Aldi-Mitarbeiterin.