Rote Jacke verriet den Täter

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Foto: Daniel Karmann/dpa
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Zu viel Alkohol trübte die Erinnerung der Zeugen, doch eine bunte Jacke führte zur Verurteilung eines Täters.

-Weil sich keiner der Beteiligten mehr so ganz genau erinnern kann, was konkret in der Nacht des dritten Oktober vor der Diskothek in Buttenheim-Gunzendorf (Kreis Bamberg) passierte, wurde einer der beiden Angeklagten freigesprochen. Der andere wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldbuße von 700 Euro und der Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training verurteilt.

"Sie sind für Ihre Tat verantwortlich", mahnte Jugendrichter Philipp Förtsch den jungen Mann, der zum Tatzeitpunkt noch nicht volljährig war. Da er im Gerichtssaal Einsicht und Reue zeigte und dem Opfer zur Versöhnung die Hand reichte, ging letztendlich alles glimpflich aus. Immerhin hatte der zweite Angeklagte, der freigesprochen wurde, selbst wohl eine Platzwunde durch das Opfer erlitten.

In dieser Nacht waren sämtliche Beteiligten vor der Diskothek, es gab erst eine verbale Auseinandersetzung, dann eine Rangelei, in deren Verlauf sowohl der eine Angeklagte, als auch das Opfer zu Boden gingen. Der zweite Angeklagte verpasste dem Opfer einen Faustschlag und trat mit seinen Turnschuhen gegen den Oberkörper des Opfers. Zeugen trennten die beiden, die Security kam ebenfalls, sodass alles recht schnell wieder vorbei war.
Weder die beiden Angeklagten, noch die Zeugen oder das Opfer, das als Zeuge vernommen wurde, konnten sich an den genauen Tathergang erinnern. Da allerdings ein Angeklagter eine rote Jacke trug, wurde er von den Zeugen als derjenige identifiziert, der zuschlug.