Unabhängig von der Entscheidung des BGH am 27. Januar - die Verantwortlichen der Raiffeisenbank fühlen sich im Gebührenstreit mit Verbraucherschützern auf der sicheren Seite.
Seit Juni 2011 hält der Verein "Schutzgemeinschaft für Bankkunden" die Vereinigten Raiffeisenbanken Gräfenberg-Forchheim-Eschenau-Heroldsberg in Trab. Wie berichtet, hatten die Verbraucherschützer (mit Sitz in Rednitzhembach) gefordert, die im Preisaushang verwendetet Formulierung "Preis für Buchungsgebühren" nicht mehr zu verwenden.
Aus Sicht der Schutzgemeinschaft ist diese Formulierung irreführend, weil bei der Barauszahlung vom Girokonto keine Buchungsgebühren entstehen dürften. Die Verbraucherschützer fordern: Die Vereinigten Raiffeisenbanken müssten verdeutlichen, dass sie für die Barauszahlung nichts verlangen.
Stefan Benecke, Wirtschaftsjurist und Prokurist bei der Raiffeisenbank, erläuterte am Mittwoch, weshalb die Bank dieser Forderung nicht nachgekommen sei: "Die Schutzgemeinschaft beruft sich auf ein BGH-Urteil von 1996, das aus einem anderen Umfeld stammt und nicht mehr
zeitgemäß ist."
An neuer EU-Richtlinie orientiert Durch die Einführung des sogenannten Zahlungsdienste-Aufsichtsgesetzes (ZAG) im Oktober 2009 seien Ein-und Auszahlungen ausdrücklich als "eigenständige Dienstleistung" definiert worden. Die Vereinigten Raiffeisenbanken hätten sich mit dem Preisaushang also lediglich an der neuen EU-Richtlinie orientiert, betont der Prokurist.
Dennoch beharrte die Schutzgemeinschaft auf ihrer Attacke gegen die Gebühren-Klausel - und zog drei Mal vor Gericht. Die ersten beiden Verhandlungen (beim Landgericht und beim Oberlandesgericht Bamberg) bestätigten die Rechtsauffassung der Vereinigten Raiffeisenbanken. Das Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag wurde zur Hängepartie.
Vorstandsvorsitzender Wolfgang Holler war nach Karlsruhe gefahren.
Die Beratung des Senats endete nicht, wie üblich, mit einer Verkündung des Urteils, sondern mit dem Hinweis des Vorsitzenden BGH-Richters Hans-Ulrich Joeres: Der Senat habe sich "noch nicht abschließend beraten". Am 27. Januar soll das Urteil verkündet werden. Jörg Schädtler, der Vorsitzende der Verbraucherschutz-Gemeinschaft, geht davon aus, dass dann das BGH-Urteil von 1995 bestätigt wird. Das ZAG, wie es vom deutschen Gesetzgeber in Anlehnung an die EU-Richtlinie umgesetzt wurde, wäre dann nicht mehr wirksam.
"Wir erwarten", sagt Wolfgang Holler, "dass der Bundesgerichtshof am 27. Januar ein Urteil verkündet, das entweder die Umsetzung der europäischen Zahlungsdienste- Richtlinie in deutsches Recht bestätigt oder dem Gesetzgeber in Deutschland bezüglich der Umsetzung eine Schelte erteilt."
Wobei Holler hervorhebt, dass das Urteil an der Praxis der Vereinigten Raiffeisenbanken nichts ändern
werde. Die Bank habe ihren Kunden nie irgendwelche Gebühren aufgebürdet: "Wir haben immer darauf geachtet, unseren Mitgliedern und Kunden ursachengerechte Entgelte zu verrechnen." Die Aus- und Einzahlungen würden "seit 1997 ohne die Berechnung von Buchungsgebühren abgewickelt".