Der Brauer Andreas Gänstaller wagt nach einer Insolvenz den Neuanfang. Neben der bestehenden Braustätte in Schnaid hat er nun in Röbersdorf eine neue Wirkungsstätte.
Aufatmen bei Bierfans und bei Andreas Gänstaller. Nachdem er zum Jahreswechsel 2019/20 Insolvenz anmelden musste, war es fraglich, ob und wie es für den Brauer weitergehen könnte. Dank einer Investorengruppe ist eine Lösung gefunden, zu der sogar eine zweite Brauerei für Gänstaller gehört.
Nach vielen Jahren in leitender Funktion bei der Bamberger Mahrs-Brauerei machte sich Andreas Gänstaller 2007 selbstständig, pachtete die Brauerei Beck in Trabelsdorf (Kreis Bamberg) und eröffnete dort mit seiner Frau Manuela die "Zoiglstube". Vom ersten Tag an frequentierten nicht nur Einheimische den neuen Biertempel, sondern es kamen auch viele Bierfreunde aus dem Ausland. Gänstaller war bei Bewertungsportalen mehrfach als "Bester Newcomer" und später auch als "Beste Brauerei" ausgezeichnet worden. Vier Jahre später endete dann allerdings der Pachtvertrag, und eine neue Wirkungsstätte musste her.
Brauer wagt Neuanfang: Kellerumbau notwendig
Die fanden Andreas Gänstaller und seine Frau Manuela an zwei Standorten. Die Brauerei Gänstaller zog nach Schnaid (Kreis Forchheim) in die ehemalige Brauerei Friedel um, die "Zoiglstube" nach Straßgiech (Kreis Bamberg) zur ehemaligen Brauerei Drei Kronen. In Schnaid hatte die Inhaberfamilie kurz zuvor den baufälligen alten Bierkeller umgebaut und in das neue Kellerhaus eine kleine Gasthausbrauerei integriert, sodass Andreas Gänstaller nur vier neue Lagertanks bestellen musste und dann sofort loslegen konnte. Zur Brauerei gehört dort übrigens noch ein Kühlschiff, für viele Kenner ein Garant für besonders harmonisches und geschmackvolles Bier.
von Markus Raupach
*An dieser Stelle haben wir zuvor geschrieben, dass der Pachtvertrag der Familie Gänstaller in Straßgiech (Kreis Bamberg) „nicht verlängert wurde“. Der Verpächter hat sich daraufhin mit einer Stellungnahme an den FT gewendet. Darin legt er Wert darauf, dass der Pachtvertrag vonseiten des Pächters selbst gekündigt worden ist. Die Formulierung im Artikel gestalte diesbezüglich Spielraum für eine Fehlinterpretation.