OB-Kandidaten müssen 20 Plakate in Forchheim entfernen

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Plakate, die eine Gefahr darstellen, müssen entfernt werden. Foto: Josef Hofbauer
Plakate, die eine Gefahr darstellen, müssen entfernt werden. Foto: Josef Hofbauer

Etwa 20 Wahlplakate der Forchheimer OB-Kandidaten Ulrich Schürr (CSU) und Manfred Hümmer (FW) müssen wieder abgehängt werden.

Sie widersprechen den Regelungen, die der Stadtrat Forchheim für die Plakatierung beschlossen hat. Grundsätzlich, so Pressesprecherin Brigitte Fuchs, habe das Recht auf Wahlwerbung einen hohen Stellenwert.

Nach Beschwerden über unzulässige Plakate hatte Rechtsrat Till Zimmer alle Standorte überprüft und einige Grenzfälle angemahnt. "Es war kein Plakat dabei, von dem eine unmittelbare Gefährdung ausgegangen wäre, so dass es von den Mitarbeitern des Bauhofes sofort entfernt hätte werden müssen", erklärt Brigitte Fuchs.

Die Kandidaten für die Wahl am 6. März seien von den Mitarbeitern der Stadt verständigt worden. Ihnen sei eine angemessene Frist eingeräumt worden, die monierten Plakate zu entfernen. Dabei hätten sich beide Bewerber um das Amt des Oberbürgermeisters einsichtig gezeigt. Sie hätten versichert, dass sie sich an die Plakatierungs-Regeln halten würden.


Vandalismus aufgefallen

Die Verstöße stünden im Verhältnis zur Anzahl der Plakate. Soll heißen: Ulrich Schürr muss mehr Anschlagtafeln abnehmen als Manfred Hümmer. Bei der Kontrolle der großen Werbewände von SPD-Kandidat Uwe Kirschstein habe es keine Beanstandung gegeben, informierte Brigitte Fuchs.

Die Beschwerde des Straßenbauamtes über die Intensität der Wahlwerbung habe sich nach Darstellung der Pressesprecherin als Missverständnis herausgestellt. Nicht die Vielzahl der Wahlplakate sei kritisiert worden, vielmehr sei bei der Kritik die Gefährdung der Wahlhelfer, die beim Aufstellen der Plakate die Straße überquerten, im Mittelpunkt gestanden.

Bei der Überprüfung der Standorte der Wahlwerbung sei Rechtsrat Till Zimmer auch ein ausgeprägter Vandalismus aufgefallen. Eine Vielzahl von Plakaten sei mutwillig zerstört worden. Allerdings seien die Übeltäter unbekannt, so dass sie nicht zur Rechenschaft gezogen werden könnten.