Nach Messerattacke auf Notarzt: Ebermannstadter steht vor Forchheimer Amtsgericht

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Symbolfoto: Christopher Schulz
Symbolfoto: Christopher Schulz

Aus Angst vor einer möglichen Einweisung in eine psychiatrische Klinik hat ein Mann aus Ebermannstadt versucht, einen Notarzt mit einem Messer zu verletzen.

Im Februar 2017 soll ein 40-jähriger Mann aus Ebermannstadt versucht haben, einen Notarzt mit einem Messer zu verletzen. Zuvor hatte die Mutter des Mannes die Rettungskräfte gerufen, weil sie befürchtete, dass sich der psychisch kranke Mann selbst verletzt. Am Donnerstag stand der Angeklagte wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung vor dem Forchheimer Amtsgericht.

Amtsrichterin Silke Schneider hat den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Diese wird für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der 40-Jährige weiterhin an einer Therapie teilnehmen und die Kosten des Verfahrens übernehmen. Dass der Angeklagte in einem Gutachten wegen seiner psychischen Erkrankung als vermindert schuldfähig eingestuft wurde, kam ihm bei der Urteilsfindung zugute. Wegen einer Angststörung mit wiederkehrender depressiver Störung ist der Angeklagte schon einmal in einer Klinik in Bamberg behandelt worden. "Er hat einen langen Leidensweg hinter sich", sagt der Anwalt des Angeklagten.

Zu Beginn der Verhandlung schweigt der 40-jährige Mann aus Ebermannstadt, ängstlich starrt er auf die Tischplatte vor sich. Die ersten Fragen von Amtsrichterin Silke Schneider beantwortet der 40-Jährige leise und zögerlich: Er habe das Messer nur vor seinen Körper gehalten. Er habe ja nichts böses gewollt. "Sie können froh sein, dass Sie nicht im Gefängnis gelandet sind nach dieser Attacke. Ein bisschen Einsicht wäre schön", ermahnt Schneider. Nach einer kurzen Prozesspause räumt der Anwalt dann den Anklagevorwurf ein.

Am Abend des 27. Februar 2017 habe die Mutter des Angeklagten die Rettungsleitstelle angerufen, weil sie Angst hatte, dass ihr Sohn Suizid begeht. Vor Ort sei schnell klar gewesen, dass sich der 40-Jährige in einer psychischen Ausnahmesituation befindet, wie ein Rettungssanitäter vor Gericht aussagt. Nachdem die Rettungssanitäter den Mann nicht dazu überreden konnten, sich in einer Fachklinik helfen zu lassen, forderten sie einen Notarzt an. "Es war nicht auszuschließen, dass er selbst- oder fremdgefährdend ist", sagt der betroffene Notarzt vor Gericht aus. Der Angeklagte habe jedoch verneint, Selbstmordgedanken zu haben. "Er machte einen ängstlichen und nervösen Eindruck", sagt der Notarzt im Zeugenstand.


Polizei zur Hilfe gerufen

Weil der Notarzt den 40-Jährigen nicht zu einem Klinikaufenthalt überreden konnte, haben die Rettungskräfte die Polizei gerufen, um ihn polizeilich einweisen zu lassen. Die Situation im Hause der Mutter soll angespannt gewesen sein, wie der Notarzt und der Rettungssanitäter im Zeugenstand berichten. Der Angeklagte sei im Türrahmen zwischen Küche und Esszimmer gestanden. "Ich wusste keinen Ausweg mehr, der Arzt stand so in der Tür", sagt der Angeklagte zu seiner Verteidigung.

Die Rettungskräfte befürchteten, dass der psychisch labile Mann sich selbst oder andere mit gefährlichen Küchengeräten verletzt. "Wir hatten die Angst, weil er nicht von der Küchentür weggerückt ist", sagt der Rettungssanitäter vor Gericht aus.

Laut der Aussage des Notarztes hat sich der Angeklagte dann umgedreht und ist in die Küche gegangen. Dort hat der 40-Jährige plötzlich versucht, den Notarzt mit einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser in die linke Brust zu stechen. Nur weil er schnell nach hinten ausgewichen ist, konnte er sich schützen. "Der hätte mich voll in die linke Brust gestochen", sagt der Notarzt. Sofort hätten alle Anwesenden den Raum verlassen.

Nach der Messerattacke ist dann das geschehen, wovor der Ebermannstadter sich so fürchtete: Er wurde in eine psychiatrische Klinik gebracht, erst in eine geschlossene, dann auf eine offene Station verlegt. Seit Oktober vergangenen Jahres nimmt der 40-Jährige an einer Gesprächstherapie teil. "Seit den letzten Wochen geht es mir besser", sagt der Angeklagte nach der Urteilsverkündung.