Über Kindererziehung diskutiert
Die Erinnerungen des Geschädigten reichen kaum weiter: "Ab der zweiten, dritten Maß gingen Diskussionen los, unter anderem über Kindererziehung." Sein Gedächtnis beginne "phasenweise" wieder im Krankenhaus, er sei "total hysterisch" gewesen, habe "geheult" und "Stimmungsschwankungen" erlebt. Noch am gleichen Abend verließ er auf eigene Verantwortung das Krankenhaus, um seinen Pflichten und Plänen des Folgetags nachkommen zu können. Danach war er drei Wochen krankgeschrieben und trat im Anschluss einen dreiwöchigen Urlaub an. In den ersten Tagen nach dem Vorfall habe er einen "gefühlten Ruhepuls von 120" gehabt, "Kopfweh" und er merke immer noch, "dass da was ist, so ein Pochen". Seine Partnerin erzählte: "Psychisch hat es ihm einen Dämpfer gegeben. Sobald die Arbeit rum ist, merkt man, dass er in ein Loch fällt." Noch heute meide er Menschenansammlungen. Sie selbst verließ das Annafest früher, sie hatte "die Schnauze voll" von der Diskussion der beiden Männer und "wollte heim".
Vernehmungsprotokoll
Laut polizeilichem Vernehmungsprotokoll des Freundes habe der Angeklagte nach einiger Gesprächszeit am Tisch zum Geschädigten gesagt: "Jetzt gehen wir in den Wald und reden wie Männer." Was dort geschah, sah zunächst laut Zeugenberichten nach "rumschubsen, rumkabbeln" sowie nach einem "Faustkampf" aus und "habe sich relativ schnell hochgeschaukelt". Laut Aussagen der Anwesenden schlug der Täter dann den Maßkrug einmalig "mit vollem Karacho" und "in hohem Bogen" - überwiegend einstimmig - waagrecht auf den Kopf des Opfers, als dieser mit hängenden Armen dastand. Nach wenigen Sekunden wurde der Getroffene bewusstlos und blutete aus dem Kopf. Unklar bleibt, ob beide, Angeklagter und Geschädigter, im Wald einen Maßkrug dabei hatten. Zu beurteilen gilt, ob der Täter seinen Maßkrug vorsätzlich als Waffe mitnahm.
Blutende Wunde
Die blutende Wunde wurde unmittelbar vor Ort behandelt. "Lebensgefahr besteht bei Versorgung nicht", äußerte der Sachverständige in seinem Bericht zu Tatwaffe und Verletzung. Hätte der Angeklagte sein Gegenüber bewusst umbringen wollen, hätte er den Schläfenbereich oberhalb des Ohres anvisieren müssen. Eine Woche vor der Verhandlung entschuldigte sich der Täter beim Opfer per Brief. "Lieber wäre mir gewesen, eine Woche nach der Tat," kommentierte dieser die Geste.
Der Alkohol- und Drogenkonsum wurde im Kern der Verhandlung ausführlich thematisiert - sowohl grundsätzlich im Alltag des Angeklagten als auch insbesondere an diesem Abend: Die diensthabenden Beamten und der Security-Vertreter waren sich einig, der Angeschuldigte sei zwar stark alkoholisiert gewesen, habe aber den Anweisungen Folge geleistet. Die Blutentnahme um 0.11 Uhr am 27. Juli ergab neben THC-Spuren eine Blutalkoholkonzentration von 1,56 Promille im Mittelwert, rückgerechnet zum Zeitpunkt der Tat können von 2,56 oder 2,66 Promille ausgegangen werden - je nach genauer Uhrzeit des Vorfalls, der sich zwischen 19.40 und 20.20 Uhr ereignete. Der Frage, ob eine Alkoholabhängigkeit vorliege, ging der psychologische Gutachter nach: "Darin liegt der problematischste Teil der Begutachtung." Der Angeklagte sagte aus, dass er früher mehr konsumiert habe, in "besten Zeiten am Wochenende zwei Kästen Bier", inzwischen trinke er an "vier bis fünf Tagen" unter der Woche "zwei bis vier Bier", am Wochenende "20 Flaschen", also zehn Liter. Dazu kämen ungefähr zwei Gramm Marihuana pro Woche, die er "meist geschenkt bekomme von Bekannten". Bei Problemen flüchte er sich häufig in den Alkohol. Im Freundeskreis ist bekannt, dass übermäßiger Alkoholkonsum bei ihm "in Streitigkeiten zu später Stunde" ende.
Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Johannes Bartsch, erkannte in ihrem Schlussplädoyer das Quasi-Geständnis, die gezeigte Reue, die Scham und Entschuldigung beim Geschädigten an. Ebenso berücksichtigte sie, dass sich dieser auf den Vorschlag, "in den Wald zu gehen", eingelassen habe und den Täter davor vermutlich provoziert habe. Die Tat sei zwar "relativ glimpflich ausgegangen. Aber so ganz ohne war die Sache nicht." Der Täter habe "zumindest billigend in Kauf genommen, dass der Geschädigte auch tödliche Verletzungen davonträgt". Da die Schuldfähigkeit wegen selbstverschuldeter Trunkenheit nicht eingeschränkt sei, sehe die Staatsanwaltschaft eine Strafmilderung nicht vor. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, zusätzlich eine Unterbringung in einer Erziehungsanstalt und Kostenübernahme für das Verfahren.
Der Verteidiger betonte, dass sein Mandant bereits jetzt büße für das, was er getan habe: "Sein Lebensplan wurde zunichte gemacht. Er kann seine Tochter nicht mehr sehen." Darüber hinaus bestehe Einsicht, dass sein Alkoholkonsum ein Problem darstelle, an dem gearbeitet werden müsse. Intensiver ging er auf die Frage des Vorsatzes ein: Er halte es für unwahrscheinlich, dass sein Mandant "umrissen habe", wie er eine tödliche Verletzung zufügen könne. Sein Ergebnis lautet daher: "Gefährliche Körperverletzung unter besonderen Umständen", ein Streit sei vorausgegangen. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.
Der Richter Manfred Schmidt äußerte etwa in der Mitte des Verhandlungstags: "Knackpunkt ist: Geht man von versuchtem Totschlag aus oder von gefährlicher Körperverletzung?" Die Urteilsverkündung erfolgt am Freitag.