Kreis Forchheim: Trotz Fahrverbot viele Kanus auf der Wiesent - auf gesperrter Strecke
Autor: Christoph Wiedemann
LKR Forchheim, Mittwoch, 05. Juni 2019
Nachdem das Verwaltungsgericht Bayreuth entschieden hatte, eine Teilstrecke für gewerbliche Kanuverleiher zu sperren, war die Verwunderung am Wochenende groß: Auf der Wiesent war einiges los. Wer darf dort nun fahren?
Seit Anfang Juni müssen ansässige Verleihbetriebe an der Wiesent pausieren. Wegen einer Klage des Bund Naturschutz hat das Verwaltungsgericht in Bayreuth entschieden, die gewerbliche Nutzung der Wiesent von ortsansässigen Kanuverleihern bis zum 15. Juni einzustellen. Heißt: Es gibt Platz zwischen Muggendorf und Ebermannstadt - das nutzen nun vermutlich auswärtige Verleiher.
Was das bedeutet, haben die staatlich geprüften Fischereiaufseher am vergangenen Wochenende betrachtet: Rund hundert nicht gekennzeichnete Boote eines auswärtigen Kanuverleihers sollen in dem - eigentlich extra geschützten - Abschnitt zwischen Muggendorf und Ebermannstadt gefahren sein.
"Die hatten alle die gleichen Westen an und saßen in denselben Booten. Das war sicher ein Anbieter, der dort unterwegs war", beschreibt der Vorsitzende des Fischereiverbands Forchheim, Andreas Bugl, den Anblick am Wochenende.
Landratsamt ist informiert
Auch im Landratsamt Forchheim haben sich nach Angaben von Pressesprecher Holger Strehl Menschen gemeldet, um über die Kanufahrer zu berichten. Das Problem: "Das sind alles subjektive Meinungen, konkrete Zahlen gibt es nicht."
Ulrich Buchholz von der Ortsgruppe des Bund Naturschutz Forchheim geht nicht davon aus, dass wegen der Klage vermehrt ortsfremde Gewerbe zwischen Muggendorf und Ebermannstadt unterwegs waren: "Die müssen ihre Touren ja auch mehrere Wochen im Voraus planen."
Ob die Boote einem, mehreren oder keinem gewerblichen Anbieter gehörten, konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden, da die Kajaks nicht gekennzeichnet waren.
Dürfen auswärtige Verleiher in dem gesperrten Gebiet überhaupt agieren? Buchholz vom Bund Naturschutz sagt: Nein, denn die Schifffahrtsverordnung des Landratsamts gelte für alle gewerblichen Anbieter. Das ist allerdings ein Trugschluss. Ramona Steblein vom Landratsamt erklärt: Auswärtige Anbieter bedürfen in der Regel keiner schifffahrtsrechtlichen Genehmigung, da das Verbringen der Mietboote nicht dauerhaft und in wesentlichem Umfang zielgerichtet auf ein bestimmtes Gewässer betrieben wird. Das bestätigt auch das Verwaltungsgericht Bayreuth.