Kreis Forchheim: Streit um Kanufahren auf der Wiesent - das steckt dahinter
Autor: Christoph Wiedemann
LKR Forchheim, Mittwoch, 29. Mai 2019
Fahren oder nicht Fahren? Das war die Frage, die das Verwaltungsgericht nun geklärt hat: Ein Teil der Wiesent ist für Kanuverleiher gesperrt. Hinter dieser Entscheidung stehen viele Meinungen, Erklärungen und rechtliche Kniffe.
Es ist amtlich! Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat entschieden, eine Teilstrecke bis zum 15. Juni für den Kanuverleih auf der Wiesent zu sperren. Grund dafür ist das Fehlen einer geeigneten Prüfung, ob sich die Nutzung des Gewässers mit der Umwelt verträgt.
Zwischen den Einstiegsstellen Muggendorf und Ebermannstadt dürfen ab dem 1. Juni keine Boote von Kanuverleihern fahren. "Auf der Wiesent sollten die Fahrten erst ab dem 15. Juni erlaubt sein, damit der Eisvogel die erste Brut ungestört erledigen kann", erklärt Ulrich Buchholz, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Forchheim. "Da nach derzeitiger Erkenntnis nicht ausgeschlossen werden kann, dass Vögel durch den gewerblichen Bootsverkehr gestört werden", sperrt das Verwaltungsgericht die Teilstrecke.
Kanuverleih an der Wiesent
Betroffen sind davon drei Kanuverleihbetriebe, die private Nutzung sei weiterhin erlaubt. "Das hat enorme Konsequenzen für uns, wenn rund ein Drittel gesperrt wird", sagt der Betreiber des Kajak Mietserviece auf der Wiesent, René Busch.
Gerade vor den langen Wochenenden und den Pfingstferien haben "viele Besucher schon langfristig gebucht. Die müssen wir nun alle kontaktieren".
Dass die Kanuverleiher bis zum 1. Juni arbeiten durften, echauffierte die Verantwortlichen des BN. Ulrich Buchholz wirft dem Landratsamt vor, "kommerzielle Interessen dem Allgemeinwohl vorzuziehen". In einer Stellungnahme des Landratsamtes heißt es, dass die Schifffahrtsgenehmigung allerdings bereits im letzten Jahr für die Jahre 2018 bis 2020 erteilt wurde.
Diese hätte nach Meinung der Umweltschützer allerdings nie ausgestellt werden dürfen. Dazu sei eine Verträglichkeitsprüfung notwendig, die bis heute nicht existiere. "Das Landratsamt hat diese Prüfung versäumt", sagt Tom Konopka, BN Regionalreferent für Mittel- und Oberfranken.
In der Pressemitteilung des Landratsamts heißt es, dass gemeinsam mit der Fischereifachberatung im letzten Jahr Untersuchungen zur Verträglichkeit des Kanufahrens in Auftrag gegeben wurden: "Externe Fachbüros erstellen die Gutachten. Dies nimmt entsprechend Zeit in Anspruch. Auf Basis der Gutachten soll ein entsprechendes neues Nutzungskonzept ausgearbeitet werden."