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Kreis Forchheim: Sexueller Missbrauch in Familie - 24-Jähriger greift 8-Jähriger in Hose


Autor: Christoph Wiedemann

LKR Forchheim, Dienstag, 25. Juni 2019

Ein 24-Jähriger aus dem Kreis Forchheim soll seine Cousine achtjährige an der Scheide massiert haben. Monate später soll er vor der vierjährigen Tochter seiner damaligen Freundin onaniert haben. Am Dienstag stand er vor dem Amtsgericht in Forchheim
Ein 24-Jähriger wurde verurteilt, weil er seiner achtjährigen Cousine die Hand in die Hose steckte und ihre Scheide massierte. Vor einem anderen Mädchen soll er onaniert haben. Der Mann aus dem Kreis Forchheim wurde zu einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung verurteilt. Symbolfoto: polizei-beratung.de


Im Kreis Forchheim soll im Jahr 2018 ein 24-Jähriger aus dem Raum Forchheim seiner achtjährigen Cousine die Hand in die Hose und deren Scheide massiert haben. Monate später soll er vor der Tochter seiner damaligen Freundin onaniert haben. Das Kind war vier Jahre alt.

Ein acht Jahre altes Mädchen liegt zum Schlafen bereit im Bett. Dann legt sich ihr 24-jähriger Cousin neben sie. Er fasst in ihre Unterhose. Beginnt, sie an der Scheide zu berühren und zu massieren. "Sie wollte, dass er aufhört. Er drohte, dann den Fernseher auszuschalten." So beschrieb die Polizistin die Aussagen des achtjährigen Mädchens vor dem Amtsgericht Forchheim. Die Polizistin war als Zeugin geladen, da sie mit den Kindern gesprochen hatte.

Denn zwischen Oktober und Dezember 2018 soll es zu einem weiteren sexuellen Vorfall mit der Tochter seiner damaligen Freundin gekommen sein. Das Kind war zu diesem Zeitpunkt vier Jahre alt.

Vorwürfe in Anklage

In der Anklageschrift heißt es, dass sich der 24-Jährige im Mai vergangnen Jahres zu seiner achtjährigen Cousine ins Bett legte. Zu einem Eindringen soll es nicht gekommen sein. Das Alter des Mädchens war dem Angeklagten bewusst, denn es war die Tochter seiner Tante: seine Cousine.

Dem 24-Jährigen wird weiterhin vorgeworfen, dass er "in Anwesenheit eines Kindes an seinem Penis manipulierte und onanierte". Auch hier war dem Angeklagten das Alter des Mädchens bewusst, denn die Vierjährige war die Tochter seiner damaligen Freundin.

Ausschluss der Öffentlichkeit

Was der Angeklagte zu den Vorwürfen sagt, bleibt der Öffentlichkeit verborgen. Da es sich um intime und sexuelle Ereignisse handelte, wurde die Öffentlichkeit von der Aussage des Angeklagten sowie den Plädoyers und der Urteilsbegründung ausgeschlossen.

Das Onanieren vor dem vier Jahre alten Mädchen kam ans Licht, als es sich ihrer Mutter anvertraute. "Sie wollte nicht mehr vom Papa beaufsichtigt werden, weil der immer seine Hose runterzieht", beschreibt die Polizistin die Aussage des Mädchens. Die Mutter wird skeptisch, stellt den 24-Jährigen zur Rede. Außerdem hat sie erfahren, dass er im Mai seine Cousine angefasst haben soll.

Polizistin berichtet vor dem Amtsgericht Forchheim

Die Polizistin, die mit der Aufklärung und den Zeugenaussagen vertraut war, berichtet: "Bei diesem Fall erzählte die Achtjährige auf einer Familienfeier, dass ihr Cousin sie an der Scheide berührt habe. Näher ging sie nicht darauf ein, so dass die Beteiligten dachten, es wäre unbeabsichtigt beim Herumtoben passiert."

Kind erzählt erneut

Doch die Achtjährige erzählte es einige Zeit später erneut. "Die Eltern wurden stutzig und haben den 24-Jährigen angesprochen", erzählt die Polizistin. Er habe das zuerst abgestritten, es dann aber zugegeben.

Richterin Silke Schneider hakte ein, dass es zu keiner Anzeige der Familie kam, weil das Kind nicht aussagen wollte. Denn die Achtjährige mag ihren Cousin, "er soll das nur nicht mehr machen", erläutert die Polizistin.

Urteil am Amtsgericht Forchheim

Richterin Schneider erwähnt vor den Plädoyers, dass der Angeklagte bereits in Bamberg in Behandlung war und sich in diesem Jahr zu einer weiteren Behandlung angemeldet hatte. Zu dieser sei es allerdings noch nicht gekommen, da diese Stelle keine freien Plätze mehr hat.

Die Richterin verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung. Zusätzlich muss er 1500 Euro an den Kinderschutzbund zahlen und sich in eine ambulante Therapie begeben. Details zur Urteilsbegründung wurden ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgetragen.