Das Walberla bei Kirchehrenbach im Kreis Forchheim ist ein beliebtes Ausflugsziel - und Naturschutzgebiet. Die meisten Menschen halten sich an die geltenden Regelungen. Zwei Wanderer und zwei Radfahrer allerdings nicht - sie müssen nun mit Anzeigen rechnen.
Am Sonntag (27. März 2022) hat das gute Wetter zahlreiche Besucher auf das Walberla bei Kirchehrenbach im Kreis Forchheim gelockt. Um die im Naturschutzgebiet geltenden Regeln zu überwachen, waren auch Beamte der Polizeiinspektion Ebermannstadt vor Ort.
"Erfreulich war, dass bei dem hohen Personenaufkommen am Vormittag ein hohes Verständnis für die Natur vorhanden war", heißt es in einer Pressemitteilung von Mittwoch (30. März 2022).
Betretungsverbot missachtet: Wanderer am Walberla bekommen Anzeigen
Doch zwei Wanderer fielen aus der Reihe: Sie erwartet nun eine Anzeige. Die beiden hielten sich in einem Steilhang an einem Felsen auf, für den ein Betretungsverbot gilt, um dort Fotos zu machen.
Ebenfalls zwei Radfahrer bekamen Ärger. Sie fuhren über das Plateau, allerdings ist das Befahren des gesamten Naturschutzgebietes mit Fahrrädern nicht gestattet. Auch sie müssen mit einer Anzeige rechnen.
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Die Sperrverordnung der reg. v. Mittelfranken verbietet das fahren mit Fahrzeugen aller Art auch auf den Wegen, welche für Fußgänger freigegeben sind. Dies ist rechtswidrig, weil es gegen das BayNatSchG verstößt, welches das "Aussperren" des unmotorisierten Verkehrs bei gleichzeitigen Zulassen des Fußgängerverkehrs nicht zuläßt.
Entsprechend wurde die fast gleichlautende Verordnung für die "Rathsberger Wildnis" in diesem Punkte auch nach einigen Jahren "nachgebessert". Offenbar ist man in Ansbach etwas schlauer als in Bayreuth.