"Keine Metzgerei muss schließen"

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Die EU schreibt in einem neuen Hygiene-Paket vor, dass das Schlachten und das Zerlegen von Tieren in getrennten Räumen stattfinden muss.

Lebensmittelexperten Dr. Hubert Diepolder betont, dass es bei der Reform für Lebensmittelproduzenten hauptsächlich um eine größere Sicherheit für Unternehmer und Verbraucher geht.


Seit Christian Franks Großvater Anton sich in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts selbstständig gemacht hat, produziert die Metzgerei Frank in Forchheim die meisten Wurstwaren selbst. „Wir wursten nach traditioneller Art und Weise, lehnen aber sinnvolle Innovationen keineswegs ab“, steht auf der Webseite des Familienbetriebs. Ob die neue EU-Verordnung, nach der sich bis Ende des Jahres alle Schlachtbetriebe zulassen oder ihre Schlachtung einstellen müssen, eine solche sinnvolle Innovation ist, Christian Frank weiß es nicht.

Er wird seine Metzgerei jedenfalls nicht zertifizieren lassen. Das muss er auch nicht, weil seine Schweine und Kälber nicht von ihm in der Hornschuchallee geschlachtet werden, wo die Metzgerei steht. Frank kann verstehen, dass derzeit die Wellen hochschlagen und Vorwürfe geäußert werden, dass Brüssel mit einem Gesetz die deutschen Kleinbetriebe, die über Generationen gewachsen sind, kaputt macht. „Für Kleinbetriebe sind die Vorschriften eigentlich zu aufwendig und teuer“, zumal sich nach seiner Meinung für den Verbraucher nichts ändert. „Wir haben jetzt die Lebensmittel überwachen lassen und werden es auch weiterhin tun“, mit dem Unterschied, dass Christian Frank dann selbst dafür verantwortlich ist, dass die Kontrollen durchgeführt werden.

Weniger Bürokratie

Hubert Diepolder vom bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sieht in dieser gestärkten Eigenverantwortung einen Vorteil, den das neue EU-Hygienepaket mit sich bringt. „Bislang mussten sich die Produzenten an das Gesetz halten und ihre Produkte wurden von den Behörden kontrolliert. Jetzt sind sie selbst dafür verantwortlich.“ Das spreche nicht für mehr, sondern für weniger Bürokratie.
Es müsse auch kein Metzger um die Ecke zumachen. „Nach dem alten Fleischhygienerecht galt die Zulassungspflicht überwiegend für industrielle Betriebe, die ins europäische Ausland exportieren wollten. Nach dem neuen Recht müssen alle Schlachtenden zugelassen werden. Es gibt aber Auslegungsspielräume“, erklärt Hubert Diepolder. Beispielsweise bei der geforderten Trennung von Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsräumen, für die ein Umbau nicht zwingend nötig sei. Der Metzger könne nach dem Schlachten den Raum reinigen und das Tier dann auch dort zerlegen.

Das Mehr an Eigenverantwortung spiegelt sich in der geforderten Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln, sowie einer verstärkten Eigenkontroll- und Dokumentationspflicht wider. Das bedeutet einen Mehraufwand für den Unternehmer. Im Gegenzug dazu ist er aber besser vor Verlusten und Imageschäden geschützt. Im Mittelpunkt stehe dabei immer die Sicherheit des Lebensmittels, meint Diepolder.


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