Der Fraktionsvorsitzende der Grünen hat Informationen aus einer nicht-öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses verbreitet. Hermann Ulm reagiert verärgert, verzichtet aber darauf, ein Ordnungsgeld gegen Waldmann zu verhängen.
Landrat Hermann Ulm (CSU) reagierte am Montag "entsetzt" auf das Verhalten des Kreisrates Karl Waldmann (Bündnis 90/Die Grünen). "Entgegen den Vorschriften der Geschäftsordnung" habe er Informationen aus nicht-öffentlicher Sitzung preisgegeben, wirft Hermann Ulm dem Grünen Kreisrat vor. "Ohne vorherige Rücksprache mit dem Landrat" habe er die örtlichen Tageszeitungen informiert.
Karl Waldmann hatte sich in den lokalen Medien empört über die Politik im Kreisausschuss geäußert. Diese Art von Politik wolle er nicht mittragen, ihm sei "die Galle hochgekommen", hatte der Fraktionsvorsitzende gewettert. Auslöser für Waldmanns gallige Reaktion war die Vorgehensweise beim Verkauf der Alten Landwirtschaftsschule im Löschwöhrd. In nicht-öffentlicher Sitzung war unter den Anbietern auch ein Kreisrat gewesen, der selbst im Kreisausschuss sitzt.
"Das Landratsamt handelt korrekt, transparent und verantwortungsbewusst", betonte am Montag Landrat Hermann Ulm. Verkäufe von Grundstücken und Gebäuden seien "zwingend in nicht-öffentlicher Sitzung zu behandeln". Über das Ergebnis informiere der Landrat bei Wegfall der Geheimhaltungsgründe die Öffentlichkeit.
Auf das "Entsetzen" des Landrates reagierte Karl Waldmann mit dem ausdrücklichen Hinweise, dass er der Kreisverwaltung "niemals irgendeine Form der Unkorrektheit oder Mauschelei unterstellt" habe. Sein Verstoß gegen die Geschäftsordnung sei ihm bewusst, sagte Waldmann dem FT. Warum er ihn riskiert habe? "Ich finde es nicht in Ordnung, dass so ein Sachverhalt hinter der Geschäftsordnung und dem Anspruch auf Nichtöffentlichkeit versteckt werden kann."
Nachdem die Kreisräte beschlossen hatten, das Ämtergebäude "Löschwöhrd" zu verkaufen, gab es eine öffentliches Bieterverfahren. "Es steht jedem frei, ein Angebot abzugeben. Auch Kreisräte dürfen hier als Privatleute mitbieten und nicht vorab ausgeschlossen werden", unterstreicht Landrat Ulm.
Nach Ende der Angebotsfrist waren den Kreisräten in der jüngsten Kreisausschusssitzung alle Angebote vorgelegt worden. Die Verwaltung hatte dann vorgeschlagen, mit den drei wirtschaftlichsten Anbietern Bieter-Gespräche zu führen.
Obwohl das Angebot eines Kreisrats nicht unter den drei wirtschaftlichsten Angeboten war, hatte die CSU in besagter Sitzung dann aber den Antrag gestellt, dass mit sämtlichen Bietern nochmal verhandelt werden sollte.
Da dieser Antrag mehrheitlich angenommen wurde, kam der Kreisrat wieder ins Anbieter-Rennen. "Die Vorwürfe Karl Waldmanns sind jedoch unbegründet", sagt Hermann Ulm: "Nachdem dem mitbietenden Kreisrat mitgeteilt worden ist, dass in der nicht-öffentlichen Sitzung beschlossen wurde, mit allen nochmals Gespräche aufzunehmen, hat dieser sein Angebot zurückgezogen."
Wie Kathrin Schürr, die Pressesprecherin des Landrates am Montag betonte, habe der mitbietende Kreisrat sein Angebot zurückgezogen, noch ehe Waldmanns Äußerungen öffentlich wurden. Dies sei durch das Datum des Mail-Eingangs belegbar, so Kathrin Schürr. Der Kreisrat habe in der Mitteilung seinen Rückzug damit begründet, dass "er dadurch Schaden von der Verwaltung und der Politik abhalten möchte". Der Kreisrat selbst wollte durch den Beschluss des Ausschusses "nicht in ein falsches Licht geraten und hat somit freiwillig auf sein Handeln als Privatmann verzichtet", unterstreicht Ulm.
Und was ist die Konsequenz aus dem Verstoß gegen die Geschäftsordnung? Theoretisch könnte in diesem Fall ein Ordnungsgeld verhängt werden. "Aber wir werden das nicht machen, Waldmann wird nur ein extra Schreiben vom Landrat erhalten", ließ Pressesprecherin Kathrin Schürr wissen. Das Landratsamt habe zudem geplant, "dieses Vorgehen und den jetzigen Sachstand" sowohl den Kreisräten als auch den anderen Bietern offiziell mitzuteilen.
Mit einem Schnäppchenjäger, welcher laut Landkreis-Verwaltung nur ein unwirtschaftliches Angebot vorgelegt hat, braucht man nicht weiterverhandeln. Welcher Schaden sollte dem Landkreis also entstanden sein?
Im übrigen hätte der Landrat sowieso über das Ergebnis der Beschlussfassung informieren müssen.
Man könnte sich seine SiebenHaare raufen über diese und weitere (versuchte) Klüngeleien.
Es wird Gründe geben, weshalb die Geschäftsordnung für bestimmte Fälle eine nicht-öffentliche Beratung und Beschlussfassung vorsieht - das ist wohl in allen Gremien, von der kleinsten Gemeinde bis zum Europaparlament so geregelt. Die Mitglieder der Gutmenschenpartei haben aber ja schon seit jeher eine eigene Auffassung von Rechtstaatlichkeit - insbesondere unsere hiesigen Vertreter wie Herr Waldmann oder auch Frau Badum... Laut dem Artikel hat der Kreisausschuss mehrheitlich beschlossen, mit allen Bietern in Verhandlungen zu treten. Es ist schon paradox, dass genau bei der Partei, die für Transparenz, Mitbestimmung, bedingungslose Demokratie usw. steht, genau dann das Demokratieverständnis endet, wenn die Mehrheit nicht ihrer Meinung ist.
Erschreckend finde ich, dass Herr Waldmann auch noch damit prahlt, sein Verstoss gegen geltende Gesetze sei ihm bewusst gewesen - er handelt also vorsätzlich rechtswidrig. Es ist nicht auszuschließen, dass er durch seine Tratscherei dem Landkreis - und damit jedem einzelnen Steuerzahler von uns - auch wirtschaftlichen Schaden zugefügt hat, indem er die Verhandlungsposition des Landratsamtes vorsätzlich geschwächt hat. Das Landratsamt wäre gut beraten, Herrn Waldmann nicht durch ein "extra Schreiben" zu ehren, sondern diesen Verstoß empfindlich zu bestrafen. Andernfalls stellt das Landratsamt - mal wieder - einen zahnlos lächelnden Tiger dar.