"Mich nimmt niemand ernst", klagt die 41-Jährige. Nicht einmal die amtlichen Unterlagen würden zur Kenntnis genommen. So belegt ein Bescheid des Versorgungsamtes Bayreuth vom 21. März vergangenen Jahres bei Leo einen Grad der Behinderung von 70 mit den Merkzeichen B für Begleitperson erforderlich, G für Gehbehindert und H für hilflos. Ein Pflegegutachten des medizinischen Dienstes Bayern bescheinigt dem Kind einen Pflegegrad drei, festgestellt am 1. November 2017. "Das bekommt man nicht einfach so", betont Doris, die ihrem Sohn seit Oktober 2018 auf eigene Kosten spezifische Förderung durch die Autismus-Ambulanz der Stadtmission Nürnberg angedeihen lässt.
Mutter zu widerborstig?
Stereotyp wiederholen die Mitarbeiter des Jugendamtes die Vorwürfe, Doris D. komme den Empfehlungen der Ärzte nicht nach. "Aber ich muss doch überlegen, was für mein Kind das Beste ist", gibt die Kindesmutter zu bedenken. Und bei einem Kind mit Störungen im autistischen Bereich sei die Begleitung durch eine Bezugsperson unerlässlich. "Das ist der Grund, warum ich mich gegen einen Klinik-Aufenthalt meines Sohnes, ohne meine Begleitung gewehrt habe", betont die alleinerziehende Mutter.
"Klare Ansagen" vom Jugendamt
Das Jugendamt dagegen sieht eine Verwahrlosung des Kindes, das seit Oktober 2017 auf Grund seiner Behinderung keine Schule mehr besucht. Und kritisiert die Widerborstigkeit der Mutter. So sollte Leo nach einem Aufenthalt an der Kinder- und Jugendpsychiatrie Mittweida an der Jugendpsychiatrie in Erlangen allein stationär weiter behandelt werden. Den vereinbarten Termin, so Dieter Hümpfner, stellvertretender Leiter des Jugendamtes Forchheim, habe die Mutter nur nach "klarer Ansage der Sozialdienstleitung" wahrgenommen.
Und auch das Verhalten des Kindes, das nach Angaben von Experten wohl dem autistischen Bereich zuzuordnen ist, stößt beim Vizechef des Forchheimer Jugendamtes und Richtern auf Unverständnis. Eine Familienrichterin hatte am 14. Dezember 2018 versucht, mit Leo zu Hause zu sprechen. Leo habe sich geweigert, mit der Richterin ins Kinderzimmer zu gehen, er habe "auf Ansprache" nicht reagiert. Ein Indiz, dass die Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt dringend erforderlich sei. Rechtsanwalt Oliver Abel, Köln, der von seiner Mandantin von der Schweigepflicht entbunden wurde, möchte sich zu dem Sachverhalt nicht äußern.
Stellungnahme des Jugendamtes : Amt zur Verschwiegenheit verpflichtet
Zu dem Vorfall hat der Fränkische Tag Dagmar May, die Leiterin des Jugendamtes, um eine Stellungnahme gebeten. Schriftlich antwortet sie, dass das Jugendamt in solchen Fällen nur eingeschränkt Auskunft geben könne. Das Amt sei zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Zur Frage, weshalb Atteste ignoriert würden, erklärt May: Momentan sei das Amt für Jugend, Familie und Senioren dabei, die Frage ob und in welcher Ausprägung bei Leo Autismus vorliegt "durch eine eindeutige und umfassende Diagnostik abzuklären". Die Einstufung des Kindes in eine Pflegestufe falle dagegen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes. Deswegen gebe es dazu auch keine Erläuterung.
Zu einem Gutachten, in dem Leo Autismus bestätigt wird, erklärt Dagmar May: "Diese Fragestellung wurde in einem Gutachten geklärt". Über den Inhalt könnten keine Aussagen getroffen werden. Auf den vereinbarten Termin am 13. März am Kinderzentrum München geht die Leiterin des Jugendamtes nicht ein. Sie erklärt. "Das Jugendamt wird dafür Sorge tragen, dass im Interesse des Kindeswohles eine geeignete Einrichtung gefunden wird, welche eine zielführende Diagnostik erstellen kann." Dagmar May betont: "Eine einvernehmliche Zusammenarbeit liegt stets in unserem Interesse, sie muss aber im Wohle des Kindes liegen." Zur Frage, wieso auch ein psychologisches Gutachten über die Mutter angefertigt werden soll, erklärt May: "Das Jugendamt ist nur für das Kind zuständig."JH
Was ist Autismus?
Die Bandbreite der Auffälligkeiten von Menschen mit Störungen im Bereich der Entwicklung, des Sozialverhaltens, der Wahrnehmung und Kommunikation sei riesig, erklärt der Forchheimer Kinderarzt Klaus Skrodzki. Der Jugendpsychiater Leo Kanner habe als erster frühkindlichen Autismus beschrieben, eine Form, die oft einher gehe mit geistiger Behinderung, so dass die Betroffenen nicht sprechen lernen. Je älter sie werden, desto schwieriger werde der Umgang mit Ihnen. Hans Asperger beschrieb atypischen Autismus mit Inselbegabung und schweren Störungen in der Alltags-Bewältigung. Das Problem: Bei diesen Menschen werden z.B. emotionale Dinge im Gehirn dort abgespeichert, wo sich andere Gegenstände merken. "Das ist genetisch festgelegt" so Dr. Skrodzki. Eine Diagnose "Autismus-Spektrum-Störung" muss gut begründet sein. Sinnvoll sei es oft, die Defizite zu beschreiben und dafür Behandlungsangebote zu unterbreiten. Zuständig dafür seien neben den Ärzten Autismus-Kompetenzzentren.JH