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Abkochgebot im Markt Wiesenttal: Diese Haushalte müssen jetzt handeln


Autor: Ralf Welz

Wiesenttal, Mittwoch, 29. Oktober 2025

Im Kreis Forchheim gibt es eine wichtige behördliche Bekanntmachung zur Verwendung von Trinkwasser. Betroffen ist eine Marktgemeinde in der Fränkischen Schweiz.
Die Anweisungen des Gesundheitsamts sollten unbedingt beachtet werden, betont die Gemeinde.


Das Gesundheitsamt Forchheim hat für große Teile des Versorgungsgebiets der Wasserversorgung Markt Wiesenttal (Fränkische Schweiz) ein sofortiges Abkochgebot für Leitungswasser ausgesprochen. Grund ist eine bei routinemäßigen Wasseruntersuchungen festgestellte mikrobiologische Grenzwertüberschreitung, also eine erhöhte Keimbelastung im Trinkwasser.

In Franken erfolgen von Behördenseite immer wieder entsprechenden Abkochanordnungen, meist wegen Verunreinigungen oder technischen Problemen im Trinkwassernetz. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Bevölkerung vor bakteriellen Infektionen und gelten, bis die Wasserqualität wiederhergestellt ist. Zuletzt betraf ein solches Abkochgebot etwa Haushalte im unterfränkischen Landkreis Aschaffenburg.

Abkochgebot für Trinkwasser im Markt Wiesenttal: Gesundheitsamt warnt vor Keimbelastung

Welche Gebiete sind im aktuellen Fall im Kreis Forchheim konkret betroffen? Das Abkochgebot gilt für alle Haushalte im Versorgungsgebiet der Wasserversorgung Markt Wiesenttal - mit Ausnahme der Ortschaften Rauhenberg, Draisendorf, Wüstenstein, Gößmannsberg, Voigendorf und Wohlmannsgesees. Bewohner dieser Orte sind von der Maßnahme nicht betroffen, erklärt die oberfränkische Marktgemeinde in ihrer am Mittwoch (29. Oktober 2025) veröffentlichten Bekanntmachung.

Was ist zu tun? Bis auf Widerruf wird behördlicherseits dringend empfohlen, sich an folgende Anweisungen des Gesundheitsamts Forchheim zu halten:

  • Leitungswasser nur abgekocht trinken.
  • Das Wasser sollte einmal sprudelnd aufgekocht und anschließend mindestens zehn Minuten abgekühlt werden. Die Verwendung eines Wasserkochers wird aus praktischen Gründen empfohlen.
  • Nur abgekochtes Wasser verwenden für: Zubereitung von Nahrung, Zähneputzen, Reinigen offener Wunden.

Mikrobiologische Kontrolluntersuchungen veranlasst - so geht es jetzt weiter

Keine Einschränkungen bestehen demnach für die Toilettenspülung sowie andere Zwecke, bei denen das Wasser nicht in direkten Kontakt mit dem Körper kommt.

Wie geht es weiter? Der Markt Wiesenttal berichtet, dass bereits mikrobiologische Kontrolluntersuchungen eingeleitet wurden. Sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann, werden die betroffenen Haushalte umgehend informiert.

"Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter", heißt es in der Verlautbarung der Marktgemeinde zum erlassenen Abkochgebot.

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