Der Bauhof der Stadt Forchheim hat damit begonnen, die Umwehrungen der Biergärten im Kellerwald zu ertüchtigen.
Der Bauhof der Stadt Forchheim hat damit begonnen, die Umwehrungen der Biergärten im Kellerwald zu ertüchtigen. Diese städtische Maßnahme diene der bauordnungsrechtlichen Absicherung des Geländes, erklärt das Stadtbauamt in einer Pressemitteilung.
Wie bereits in der Sitzung des Haupt-, Personal- und Kulturausschusses (HPKA) vom 14. März angesprochen, müssen Beschaffenheit und Ausführung der Geländer an den öffentlichen Verkehrsflächen beziehungsweise im Bereich von Absturzhöhen den sicherheitsrechtlichen Vorgaben angepasst werden. Der HPKA hatte in dieser Sitzung die vorläufige Ertüchtigung der Geländer beschlossen. Zwar als "Mannheimer Gitter", wegen der Stolpergefahr hat die Verwaltung jedoch auf "Stabmattenzäune" aus anthrazitfarbenem Metall umgestellt. Gestern begann die Umsetzung dieses Beschlusses im Bereich der unteren Keller.
Der Referatsleiter des Stadtbauamtes, René Franz, erläutert die gesetzlichen Vorgaben dazu: "Bauliche Anlagen und die dem Verkehr dienenden, nicht überbauten Flächen bebauter Grundstücke müssen gemäß Artikel 14 der Bayerische Bauordnung verkehrssicher sein." Bei Absturzhöhen über 0,5 Meter seien nach Artikel 36 geeignete, ausgebildete Umwehrungen anzubringen. Diese müssten mindestens 1,10 Meter hoch sein und so ausgebildet werden, dass (vor allem) Kleinkindern das Überklettern nicht erleichtert werde.
"Da aufgrund der besteig- und durchkletterbaren Umwehrungen in der Vergangenheit schon einige Unfälle mit Kindern passierten, ist es dringend notwendig, die bestehenden Geländer im Kellerwald - zumindest provisorisch - an den kritischen Stellen zu ertüchtigen, um einen unfallfreien, sicheren Kellerbesuch, auch während des Annafestes zu gewährleisten", erklärt Oberbürgermeister Uwe Kirschstein.
Da die Umwehrungen auch dann noch der Absturzsicherung dienen sollen, wenn die Bänke zur Annafestzeit zum Tanzen bestiegen werden, muss - so hat es das Ordnungsamt angeordnet - gewährleistet werden, dass die Tische und Bänke, deren Absturzhöhe in unmittelbarer Nähe über einen halben Meter beträgt, in einem Abstand von mindestens einem Meter von der Umwehrung entfernt aufgestellt werden.
Dafür brauche es hier und dort gezielte Maßnahmen: Den Wirten ist freigestellt, entweder die Bänke, die zu nah am Zaun stehen, zu entfernen oder durch zusätzliches Personal die Einhaltung der "Sitzpflicht" zu überwachen, damit eben nicht auf Tischen oder Bänken getanzt wird. Aus Sicht der Stadtverwaltung und des HPKA handelt es sich um eine vorläufige Ertüchtigung der Umwehrungen. Mittelfristig sollen die Geländer nachhaltig sowie unter Berücksichtigung der besonderen Atmosphäre im Kellerwald und ästhetischen Gesichtspunkten ertüchtigt werden. Details werden dem HPKA voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte zum Beschluss vorgelegt.