Fränkische Schweiz: Friedhofsgebühren steigen um 27 Prozent

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Für den Friedhof in Wichsenstein werden die Gebühren deutlich erhöht. Foto: Thomas Weichert
Für den Friedhof in Wichsenstein  werden die Gebühren deutlich  erhöht. Foto:  Thomas Weichert

Die Friedhofsgebühren für den Wichsensteiner Gottesacker steigen: Der Gemeinderat von Gößweinstein beschloss eine Erhöhung um 27 Prozent.

Die Gebühren für den Bergfriedhof in Wichsenstein steigen um 27 Prozent. Betrug bisher die Grabnutzungsgebühr für ein Doppelgrab 80 Euro im Jahr, müssen die Hinterbliebenen künftig 102 Euro bezahlen.

Darauf einigte sich der Marktgemeinderat Gößweinstein nach einer kontroversen Debatte gegen die Stimmen von Kerstin Hölzel (SPD), Hans Heckel (CSU) und Maximilian Sebald (JUF) während der Sondersitzung im Kreativzentrum Morschreuth. Hintergrund der deutlichen Gebührenerhöhung ist eine Forderung der Bezirksregierung von Oberfranken, die Gebührenkalkulation zu überprüfen und das Ergebnis in das Haushaltskonsolidierungskonzept aufzunehmen. Käme der Rat dieser Forderung nicht bis Ende September nach, dann könnte die Stabilisierungshilfe des Freistaats in Gefahr sein - nicht nur für den diesjährigen Antrag auf Stabilisierungshilfe, sondern auch rückwirkend für 2019, als Gößweinstein 1,3 Millionen Euro erhalten hat. Wie Bürgermeister Hanngörg Zimmermann (FW) betonte, sehe er die Gefahr, dass der Markt diese 1,3 Millionen Euro wieder zurückzahlen müsste, wenn man die Friedhofsgebühren in Wichsenstein nicht erhöht. Denn seit 2002 ist für den reinen Betrieb ein Defizit in Höhe von rund 32 000 Euro entstanden. Hinzu kommen noch nicht erwirtschaftete kalkulatorische Kosten in Höhe von 168 240 Euro, die ein Gesamtdefizit in Höhe von rund 200 000 Euro auflaufen ließen. Seit 2002 ist somit ein jährliches Defizit in Höhe von 11 113 Euro entstanden. Die durchschnittlichen Jahreseinnahmen aus der Grabgebühr betragen aber nur 6 809 Euro. Eigentlich müsste man die Grabgebühren für den Kalkulationszeitraum der nächsten 25 Jahre um 163 Prozent erhöhen. Dies würde für ein Doppelgrab eine jährliche Gebühr von 210 Euro bedeuten, um kostendeckend zu sein. Einigkeit herrschte im Rat, dass man solch eine drastische Erhöhung den Bürgen nicht zumuten könne. Dass in diesem Fall vom Kostendeckungsprinzip abgewichen werden kann, ist aus "sozialstaatlichen Gründen" jedoch durch das Kommunalabgabengesetz (KAG) zulässig, wenn dies öffentliche Belange rechtfertigen. Für Kerstin Hölzel sind im Vergleich zu anderen benachbarten Friedhöfen die Gebühren schon jetzt viel höher. "Wie soll man das den Bürgern verklickern, wenn sie nun noch mehr bezahlen müssen?" Dass es zu diesem Defizit kam, lag vor allem an Investitionen, die seit 2001 getätigt werden mussten. 2001 musste eine Stützmauer für 45 000 Euro errichtet werden, dann kam die Friedhofserweiterung für 140 000 Euro, dann noch der Bodenaustausch, die Planungskosten und die Urnenstele. "Die Regierung hat das bislang nicht so interessiert, diesmal hat sie aber nicht darüber hinweggeschaut", klärte Geschäftsleiter Peter Thiem auf. Einen Vergleich mit den Gebühren der Nachbarfriedhöfe könne man laut Zimmermann nicht heranziehen, da man nicht wisse, wie hoch dort die Defizite sind. Um den für wichtige Infrastrukturmaßnahmen dringenden Zuschuss des Freistaats zu bekommen, müsse man die Gebühren auf jeden Fall um den Inflationsausgleich erhöhen, so Zimmermann. Für seinen Stellvertreter Georg Bauernschmidt (SPD) sei dies den Bürgern zwar schwer zu vermitteln, eine andere Möglichkeit sah er aber auch nicht. CSU/JUF-Fraktionschef Maximilian Sebald regte an, die Entscheidung auf nächste Woche zu vertagen. Denn seine Fraktion hätte noch keine abschließende Meinung dazu. Eine Vertagung sei nicht mehr möglich, da die nächste Sitzung am 1. Oktober ist, erteilte der Rathauschef Sebald eine Absage. Denn man habe bereits Konsolidierungshilfe beantragt und müsse alles tun, um aus dem Dilemma der Haushaltskonsolidierung herauszukommen.

Den Friedhof schließen?

"Vom Gefühl her ist eine Minimalerhöhung von 27 Prozent akzeptabel, weil sie zumindest den Investitionsausgleich ausgleicht", sagte Zimmermann. Eine andere Möglichkeit wäre, den Friedhof zu schließen. Dies will aber niemand. "Uns sind die Hände gebunden", schob Zimmermann nach. Dietmar Winkler schlug vor, die kalkulatorischen Kosten auszublenden. Bis 2013 ist laut Winkler alles gut gelaufen, dann sei es aus dem Ruder gelaufen. Dies wies Zimmermann jedoch entschieden zurück. Alle Arbeiten seien kostengünstig durch den Bauhof erledigt worden. "Sonst wäre es noch teurer geworden", betonte Zimmermann. Die noch nicht angelegte Hälfte des Friedhofs wird man in Zukunft auch nicht mehr brauchen, da der Trend zur Urnenbestattung geht. "Hart trifft es nun diejenigen, die nicht gut betucht sind"", stellte Dritter Bürgermeister Manfred Hänchen (CSU) fest und fürchtete, das sich viele dann ein Doppelgrab nicht mehr leisten können. Dann gehen die Einnahmen zurück und es wird noch teurer. Hänchen schlug vor, die Gebühren für die Leichenhausnutzung mehr zu erhöhen als nur von 33 auf 42 Euro pro Tag. "Darüber können wir zusätzlich reden", gab Zimmermann zurück. S Thiem betonte, dass das hohe Defizit nicht durch das Leichenhaus, sondern am Friedhof entstanden sei. "Das Leichenhaus ist nicht der Preistreiber und außerdem sind das zwei verschiedene Gebühren", erklärte Thiem. Mit den drei Gegenstimmen bleib es schließlich beim Verwaltungsvorschlag.

Gebühren-Info

Die Grabgebühren steigen für Kindergräber von 34 auf 43 Euro, für Einzelgräber von 48 auf 61 Euro, für Doppelgräber von 80 auf 102 Euro, für Einzel-Urnenerdgrabstätten von 34 auf 43 Euro, für Doppel-Urnenerdgrabstätten von 48 auf 61 Euro, für anonyme Einzel-Urnenerdgrabstätten von 34 auf 43 Euro, für anonyme Mehrfach-Urnenerdgrabstätten von 48 auf 61 Euro und für Urnennischen von 110 auf 140 Euro pro Jahr an.