Die Chefin eines Forchheimer Pflegedienstes soll eine schwerstbehinderte 16-Jährige geschlagen haben. Nach zwei Urteilen wird erneut in Bamberg verhandelt.
Für die Chefin eines ambulanten Pflegedienstes aus Forchheim ist es bereits der vierte Prozess in den letzten beiden Jahren, mit dem geklärt werden soll, ob sie im August 2016 eine damals 16-jährige schwerstbehinderte Patientin geschlagen hat. Zwei Mal wurde sie dafür bereits verurteilt. Nur ein juristischer Formfehler hat ihr nun eine weitere Chance vor dem Landgericht Bamberg eröffnet.
Für Elena F. (Name geändert) steht viel auf dem Spiel. Von allen Seiten droht der Leiterin eines ambulanten Pflegedienstes Ungemach. Möglicherweise gefährden die Vorwürfe sogar die wirtschaftliche und soziale Existenz der Fachfrau, die seit 27 Jahren den Pflegeberuf ausübt. Sie soll ein 16-jähriges Mädchen mit der Hand gegen das Kinn geschlagen haben. Nachdem die überforderte Pflegerin die unbeweglich daliegende, aber immer wieder von epileptischen Krampf- und Schreianfällen Heimgesuchte mit "Halt die Fresse!" angeschrien haben soll.
Angeklagte: Mutter der Patientin wolle sich rächen
Wie in den vorigen Instanzen auch bestritt die Angeklagte die Tat. Sie sei Opfer einer böswilligen Rufschädigung geworden, mit der die Mutter des Mädchens sich rächen wollte. Dafür dass Elena F. nicht auf ihre medizinischen Ratschläge gehört habe, mit der diese die Gesundheit des Mädchens gefährdet hätte. Dafür dass Elena F. nicht eine Verwandte der Mutter aus dem Ausland die Einreise ermöglicht und ihr einen Job im eigenen Pflegedienst verschafft hätte. Dafür dass Elena F. der "nur am Geld" interessierten Mutter keinen Anteil an den enormen Zahlungen der Kranken- und Pflegekasse für insgesamt drei schwerbehinderte Kinder gegeben hätte. Die Mutter habe sich einige Angestellte des Pflegedienstes mit finanzieller Unterstützung gefügig gemacht, die nun die Geschichte vom
Schlag erzählten. Jetzt gehe es ihr nur um Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Pflegerin bereits am Amtsgericht Forchheim verurteilt
Dass sich die 3. Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Markus Reznik überhaupt noch einmal mit der Sache befassen muss, war nach dem eindeutigen Urteil des Amtsgerichtes Forchheim nicht klar. Strafrichterin Silke Schneider hatte im Juli 2017 eine vorsätzliche Körperverletzung erkannt und die bislang nicht vorbestrafte 59-jährige Frau zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen verurteilt. Weil die Pflegedienst-Leiterin keine Angaben zum monatlichen Einkommen machen wollte, schätze das Gericht dieses auf 3000 Euro. Daraus ergab sich eine Tagessatzhöhe von 100 Euro. Sie hätte also
20.000 Euro zahlen müssen. Der Weg in die Berufung am Landgericht Bamberg war da schon vorgezeichnet.