Druckartikel: Forchheimer Bademeister muss doch nicht ins Gefängnis

Forchheimer Bademeister muss doch nicht ins Gefängnis


Autor: Ronald Heck

Forchheim, Freitag, 08. Juni 2018

Der Forchheimer Bademeister, der zu Haft ohne Bewährung verurteilt wurde, muss nicht hinter Gitter. Er hat erfolgreich Revision eingelegt - eine Seltenheit.
Ein Mitte-50-Jähriger soll 2016 zwei Jugendliche im Forchheimer Königsbad verletzt haben. Nach mehreren Instanzen, Berufung und Revision verzeichnen er uns sein Strafverteidiger Stefan Müller am Dienstag einen Erfolg. Foto: Ralf Hirschberger/dpa


Nach einem langen Rechtsstreit steht seit Dienstag fest: Der ehemalige Bademeister des Forchheimer Königsbads, der jugendliche Badegäste verletzt haben soll, bleibt auf freiem Fuß. Sein Rechtsstreit dauerte über ein Jahr, erst diese Woche wurde das Urteil endgültig rechtskräftig: Der Mann, Mitte 50, erhält eine fünfmonatige Freiheitsstrafe - aber auf Bewährung. Das bedeutet, er muss die Haftstrafe unter Auflagen nicht absitzen.

Für dieses Ergebnis haben er und sein Verteidiger Stefan Müller lange gekämpft. "Das ist sicherlich ein Erfolg", betont der Rechtsanwalt. Auch sein Mandant sei mit dem Urteil zufrieden. Um zwei Fälle von Körperverletzung und Bedrohung drehte sich der langwierige Bademeister-Prozess:

Im Mai 2016 soll er einem 18-jährigen Gast im Forchheimer Königsbad einen Fußtritt verpasst haben. Zuvor gab es Streit, weil eine Gruppe Jugendlicher verbotenerweise vom Beckenrand ins Wasser gesprungen sind. Zwei Monate später soll der Bademeister einen 14-Jährigen am Arm gepackt und geschlagen haben. Die Fälle landeten zunächst am Amtsgericht Forchheim. Dort verurteilte die Strafrichterin Silke Schneider den Bademeister zu fünf Monaten Freiheitsstrafe. Weil er bereits vorbestraft war, räumte sie ihm keine Bewährung mehr ein.


Gleiche Strafe in der zweiten Instanz

Gegen dieses Urteil ging der Angeklagte in Berufung, woraufhin der Prozess am Landgericht Bamberg neu verhandelt wurde. Dieses Berufungsverfahren zog sich in die Länge und das Urteil musste zwischenzeitlich vertagt werden. Am Landgericht fiel der erste Vorwurf, dass der Bademeister den 18-Jährigen getreten habe, jedoch weg. Richter Uwe Bauer habe diesen Tritt nicht mit Überzeugung feststellen können. Trotzdem verhängte er die gleiche Strafe, fünf Monate ohne Bewährung. Der Richter begründete seine Entscheidung damit, dass der Bademeister die zweite Tat beging, obwohl er wusste dass bereits gegen ihn ermittelt wird. Das sei besonders verwerflich.


Seltenheit: Verteidigung gewinnt Revision

"Das hat uns schon verärgert, da der Hauptvorwurf doch komplett weggefallen ist", erinnert sich Müller. "Dagegen haben wir uns gewehrt. Und wir haben bezweifelt, dass mein Mandant über die Ermittlungen hätte Bescheid wissen müssen." Deshalb ging die Verteidigung gegen das Landgerichts-Urteil in Revision. Das Dezernat des Oberlandesgerichts Bamberg stimmte ihnen zu. Laut Revisions-Beschluss ist der Schuldspruch zwar in Ordnung, aber das Strafmaß müsse neu verhandelt werden. "Es ist sehr selten, dass man eine Revision gewinnt", betont Rechtsanwalt Müller.

Nach solch einem seltenen Beschluss, wird die Sache an einer anderen Strafkammer des Landgerichts neu verhandelt. Am Dienstag sagten die Polizisten zum Tritt-Vorfall im Mai 2016 aus. Es stellte sich heraus, dass der Bademeister nicht als Beschuldigter belehrt wurde. Der Vorsitzende Richter Markus Reznik habe deshalb auch den zweiten Fall "milder betrachtet". "Der Richter hat das Strafmaß belassen, aber die Bewährung hat er gegeben", erklärt Müller. Das Urteil ist rechtskräftig. Seinem Mandanten sei es wichtig, dass die Öffentlichkeit wisse, dass der ehemalige Bademeister nun nicht hinter Gitter müsse. Im Zivilprozess wurde die außerordentliche Kündigung von der Stadt zudem in eine ordentliche Kündigung umgewandelt. Als Bademeister wolle der Mitte-50-Jährige allerdings auch in Zukunft nicht mehr arbeiten.