Die Mitglieder des Hauptausschusses haben ihre umstrittene Entscheidung, den Kellerbetrieben Musikdarbietungen zu begrenzen, gekippt.
Die Mitglieder des Forchheimer Hauptausschusses haben den am 9. Mai gefassten Beschluss, "Musikdarbietungen mit Verstärker" im Kellerwald einzuschränken, am Donnerstag (6. Juni) wieder aufgehoben. Für diese Saison soll es keine weiteren Regelungen diesbezüglich für die Kellerwirte geben. Der Plan: Die Stadtpolitik möchte den Verlauf des diesjährigen Kellerwald-Jahres beobachten, und daraus ihre Erfahrungen in eine neue Kellerwald-Satzung einfließen lassen. Der Aufhebungsbeschluss wurde einstimmig angenommen.
"Das Ganze ist doch komplizierter, als man sich das vorstellen mag", räumte Ordnungsamtschef Klaus Backer gleich zu Beginn ein. Das Gremium hatte im Mai beschlossen, dass jeder Kellerbetrieb ab sofort pro Saison nicht mehr als drei "Musikdarbietungen mit Verstärker" veranstalten darf. Zudem galt: Die Musik muss um 22 Uhr enden. Ausgenommen waren das Annafest, der Kellerauftakt und der Saisonabschluss. Der Beschluss wurde vor allem von Kellerwirten kritisiert, die wirtschaftliche Einbußen befürchteten.
Komplizierte Ausgangslage
Es gebe vier Rechtsvorschriften, die bezüglich der Musik im Kellerwald ineinander greifen; unter anderem baurechtliche Vorschriften und das Gaststättengesetz. Kurzum: Die Kellerbetriebe sind alle Schank- und Speisewirtschaften. Bislang können sie nach der derzeitigen Rechtsprechung im Jahr bis zu zwölf öffentliche Musik-Events durchführen, wenn diese beim Ordnungsamt beantragt werden. Aber laut städtischer Satzung sind im Kellerwald alle Musikdarbietungen mit Verstärker genehmigungspflichtig. "Das größte Problem ist: Unsere Kellerwald-Satzung unterscheidet nicht zwischen innen und außen - und nicht zwischen öffentlichen und privaten Veranstaltungen", fasste Backer zusammen.
Nachdem heuer von drei Kellern vermehrt Anträge gestellt worden seien, wünschte sich der Ordnungsamt-Leiter klarere Regeln, wie dies künftig gehandhabt wird. "Wir als Ordnungsamt kommen auch mit sechs oder zehn zurecht. Ich muss es nur wissen. Man kann zudem einzelne Veranstaltungen beauflagen. Auch wenn es Beschwerden gibt, können wir reagieren. Das heißt aber, wir müssten eigentlich unsere Kellerwald-Satzung ändern. Erst dann kann ich handeln. Das muss man beleuchten und einen Mittelweg finden", so Backer.
Der Appell, die Satzung auch im Hinblick auf die Musikdarbietungen zu überarbeiten, stieß im Hauptausschuss auf Zustimmung. Die Probleme des umstrittenen Beschlusses sahen die Stadträtinnen und -räte ein. "Da sind wir nach meinen Dafürhalten übers Ziel hinausgeschossen. Indoor-Veranstaltungen wie Geburtstage oder Hochzeiten sind nicht mit Events gleichzusetzen, die außen stattfinden", verdeutlichte Manfred Hümmer (FW).
JB-Stadtrat Philipp Blümlein kritisierte den Beschluss ebenso als zu "pauschal" und erinnerte wie seine CSU-Kollegin Martina Hebendanz daran, dass man mehr junge Leute in den Kellerwald locken möchte. Annette Prechtel (FGL) wünschte sich nun eine differenziertere Lösung, "die auch wirklich passt und hoffentlich lange hält." Auch CSU-Stadtrat Thomas Werner war froh, dass "der hohe Wellengang jetzt wieder in ruhigere Fahrwasser" kommt. "Mir war nicht bewusst, dass im Kellerwald eine Partymeile ist", kritisierte Werner die voreilige Reglementierung. Ihm seien in den vergangen Jahren keine Beschwerden zu Ohren gekommen.
Gleichzeitig betonten Mitglieder wie Albert Dorn (FW), dass die Stadtpolitik die Anwohner schützen und die Ruhe im Kellerwald erhalten müsste. Er stellte die Frage: "Wie kann ich steuern, dass nicht alle Wirte zur gleichen Zeit eine Veranstaltung haben? Kann ich das dezibelmäßig steuern?"