Paddel-Verbot bald auf weiterem fränkischen Fluss? Verband aus Forchheim klagt gegen Wassersport

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Forchheim: Paddel-Verbot bald auf der Wiesent? Bund Naturschutz klagt
Zwei Frauen paddeln am Muttertag mit einem Kanu die Wiesent entlang. Der Bund Naturschutz klagt seit drei Jahren gegen die Fahrerlaubnis von Booten.
Forchheim: Paddel-Verbot bald auf der Wiesent? Bund Naturschutz klagt
Nicolas Armer (dpa)

Der Bund Naturschutz aus Forchheim klagt gegen den Kanusport auf der Wiesent in der Fränkischen Schweiz. Vertreter sehen eine "zu starke Belastung für Flora und Fauna".

Die Flüsse in Bayern sind insbesondere im Sommer beliebt bei Paddlern und Bootsfahrern. Auch in Franken sind regelmäßig Kanu-, Kajak- oder Stand-Up-Paddler unterwegs. Doch in einigen fränkischen Regionen kollidiert das Freizeitvergnügen mit Naturschutz oder Sicherheitsrisiken.

So verhängte der Landkreis Bad Kissingen im Februar 2024 ein Paddel-Verbot für nicht motorisierte Boote auf der Fränkischen Saale. Die Stimmen für Bootsfahrverbote auf anderen fränkischen Flüssen werden lauter: So klagt der Bund Naturschutz (BN) gegen die Schifffahrtserlaubnis auf der Wiesent in der Fränkischen Schweiz.

"Nicht einverstanden": Bootsfahrverbot auch bald auf der Wiesent in Franken?

Als besonders romantische Strecke für Paddler, Kanu- und Kajakfahrer gilt die Wiesent in der Fränkischen Schweiz. Das zuständige Landratsamt Forchheim erlaubt, den Fluss zwischen Mai und September mit dem Boot zu befahren. Der Bund Naturschutz (BN) klagt seit 2021 beim Verwaltungsgericht Bayreuth gegen die Schifffahrtserlaubnis der Landkreisbehörde. Eine Entscheidung des Gerichts gibt es bislang nicht.

"Wir sind nicht einverstanden damit, wie es derzeit läuft", sagt ein Sprecher des BN-Kreisverbands Forchheim. Man sehe den Bootsverkehr auf der Wiesent in seiner jetzigen Form als eine zu starke Belastung für Flora und Fauna. Vor allem um die Vogelpopulation und die Unterwasservegetation machen sich die Naturschützer Sorgen.

Das Landratsamt Forchheim verweist auf eine Allgemeinverfügung der Regierung von Oberfranken, die Auflagen für Bootsfahrer und Paddler festlegt. So dürfen laut der Verfügung nur Kleinboote wie Kanus, Kajaks und Kanadier mit maximal vier Plätzen und sechs Metern Länge auf der Wiesent und dem Obermain zwischen Lichtenfels und Bamberg fahren. Bestimmte Flussabschnitte sind gesperrt.

Wegen Naturschutz: Diskussion um Sportbootverbot auf Pegnitz in Nürnberg

Auch in Nürnberg gibt es Streit um eine geplante Verordnung der Stadt zum Kanusport auf der Pegnitz. Das Konzept sieht vor, die Flusslandschaft zwischen Lederersteg und westlicher Stadtgrenze vom 1. März bis einschließlich 15. Juli für Sportboote zu sperren.

Grund dafür ist ein Fachgutachten, das den hohen ökologischen Wert der Pegnitz betont. Der Fluss sei ein Lebensraum für bedrohte Vogel- und Fischarten. Man müsse die sensible Natur schützen, sagte Nürnbergs Umweltreferentin Britta Walthelm (Grüne).

Neben kommerziellen Bootsverleihern beträfe die geplante Verordnung auch Sportvereine. Unter anderem die Sektion Nürnberg des Deutschen Alpenvereins (DAV) übte Kritik an dem Vorhaben. "Seit über 70 Jahren ist der Kanusport ein fester Bestandteil unseres Vereinslebens", schrieb der DAV auf Instagram. "Wir nutzen die Pegnitz für Übungsfahrten und führen regelmäßig Müllsammelaktionen durch, um unsere Natur zu schützen. Doch jetzt sollen uns diese Möglichkeiten genommen werden."

Paddel-Verbot auf Fränkischer Saale in Unterfranken rechtsgültig

Auf der Fränkischen Saale im unterfränkischen Landkreis Bad Kissingen gilt seit Februar 2024 ein Fahrverbot für nicht motorisierte Boote wie Kajaks, Kanus, Canadier, Schlauchkajaks, Schlauchboote und Stand-Up-Paddleboards, wie inFranken.de bereits berichtete. Das Verbot gilt mit Ausnahme zweier Teilstücke für den ganzen Landkreis. Das Landratsamt begründet diesen Schritt mit "einer konkreten Gefahr für Leben und Gesundheit". Es könnten Bäume "plötzlich brechen oder umfallen" oder Äste auf Bootsfahrer herabfallen und diese verletzen, teilt eine Sprecherin des Landratsamtes Bad Kissingen der dpa mit.

Gegen die Allgemeinverfügung der Landkreisbehörde hat der Bayerische Kanu-Verband (BKV) einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Würzburg eingereicht - den dieses ablehnte. "Schwimmer, Angler und Radfahrer sind von dem Verbot nicht betroffen", sagt Susanne Patzelt, Erste Vorsitzende des BKV-Bezirks Unterfranken. "Werden sie durch umstürzende Bäume nicht gefährdet? Diese Ungleichbehandlung verstehen wir nicht."

Das Würzburger Verwaltungsgericht argumentierte, Schwimmer seien von der Gefahr nicht im selben Maße betroffen wie Paddler oder Bootsfahrer, da sie schneller das Ufer erreichen könnten. "Dass ein schwimmendes Kind im Notfall schneller ans Ufer kommt als unsere sehr gut ausgebildeten Paddler, wage ich zu bezweifeln", kritisiert Susanne Patzelt. Der Verband werde die Entscheidung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München anfechten.