Der Landkreis Forchheim darf mit seiner Umlage keine Gewinne erzielen, kritisiert die Stadt Forchheim und knüpft an ihre Klage des Jahres 2014 an.
Sollte die Stadt Forchheim Recht bekommen, dann erhält sie rund 400 000 Euro, schätzt Oberbürgermeister Franz Stumpf (CSU/WUO). Doch bis das entschieden ist, dürften noch Jahre vergehen. Im April des vergangenen Jahres hatte sich der Stadtrat zu einer sogenannten Anfechtungsklage gegen den Landkreis Forchheim entschlossen. Auslöser war die Kreisumlage, die damals bei 1,2 Millionen Euro lag.
Gewinn nicht erlaubt? Franz Stumpf, der auch Forchheimer Rechtsrat ist, argumentiert folgendermaßen: "Der Umlage-Bescheid wurde 2014 angefochten, weil der Landkreis einen Gewinn einplante." Wenn der Oberbürgermeister mit seiner Rechtsauffassung richtig liegt, "kann der Landkreis nur das verlangen, was er tatsächlich benötigt, aber einen Gewinn einplanen, das kann er nicht".
Das Thema ist bei den städtischen Etatberatungen vor einer Woche erneut aufgekommen.
Detlef Winkler, der Leiter der Kämmerei, hatte den Stadträten gesagt, dass im aktuellen Etat 11000 Euro bereit gestellt werden sollten, um die Klage gegen den Landkreis fortzusetzen. Zwar schwanken jährlich die Steuerkraft-Zahlen und mit ihr die Kreisumlage, betont Winkler. Aber: Am Prinzip der Vorgehensweise des Landkreises habe sich nichts geändert.
Sollten die Klagegründe der Stadt aus dem Jahr 2014 vom Verwaltungsgericht Bayreuth bestätigt werden, dann würden sie auch für die Kreisumlage des Jahres 2015 gelten, meint auch der Forchheimer Oberbürgermeister. Zwar gebe es "noch keinen Beschluss des Stadtrates, dass wir es machen", aber: "Wenn wir konsequent bleiben wollen, dann müssen wir die Klage fortsetzen", betont Franz Stumpf. Daher seien 11 000 Euro im Haushalte bereit gestellt worden.
Zwar plane der Landkreis heuer nur 400 000 Euro Kreisumlage ein, "doch das System ist das selbe".
Bedenkzeit bis September Kathrin Schürr, die Pressesprecherin des Landkreises, erinnert daran, dass die Klagebegründung der Stadt Forchheim erst am 15. Januar eingegangen war. Wie zuvor die Stadt, habe nun auch der Landkreis eine Fristverlängerung beantragt. Und erhalten: Bis zum 1. September haben die Juristen des Landkreises Forchheim jetzt Zeit für die Klageerwiderung.
Im Jahr 2015 liege die Kreisumlage bei 51 Prozentpunkten; sie sei "um 1,5 Prozentpunkte gesenkt worden", sagt Kathrin Schürr. Daher geht der Landkreis davon aus, dass die Stadt Forchheim dagegen nicht klagen, sondern lediglich die Klage des vergangenen Jahres fortsetzen wird.
Der Rechtsstreit zwischen Stadt und Landkreis Forchheim könnte sich auch deshalb hinziehen, weil der Ausgang des Verfahrens grundlegende Bedeutung hat.
Viele Landkreise in Bayern agieren mit der neuen, sogenannten doppischen Buchführung. Die Fragen, die in der Klage aufgeworfen werden, "sind bayernweit nicht geklärt", betont Kathrin Schürr. Und auch OB Franz Stumpf bedauert: "Bei der doppischen Buchung kennt sich landesweit keiner so richtig aus." Daher rechne er damit, dass über die Klage frühestens 2016 entschieden werde. "Bis das Ganze dann ausgestanden ist, kann es 2018 oder 2019 werden."
Auf jeden Fall muss die Stadt nun die Klageerwiderung des Landkreises abwarten. "Und dann hätten wir Gelegenheit, auch noch mal zu erwidern", erläutert Detlef Winkler den nächsten Verfahrensschritt. Den geht die Stadt frühestens im Herbst. Anschließend könnte dann das Verwaltungsgericht Bayreuth urteilen.