Die Gestaltungssatzung regelt, wie die Gebäude in der Ebermannstadter Altstadt außen aussehen sollen. Eine Änderung der Satzung könnte bevorstehen.
Wer durch
Ebermannstadt schlendert, der soll den Eindruck einer einheitlichen Altstadt bekommen. In vielen Städten, so auch in Ebermannstadt, ist das Erscheinungsbild in der Gestaltungssatzung festgeschrieben. Dort heißt es: "Ebermannstadt ist das 'Tor zur Fränkischen Schweiz'. Die Stadtbildqualität der Altstadt ist einerseits ein wichtiger Standortfaktor und andererseits für die Identifikation der Bürger mit ihrer Stadt von immenser Bedeutung."
Die Satzung stammt allerdings aus dem Jahr 1999, trat 2000 in Kraft. Seither hat sich vieles verändert.
Befreiung von der Satzung
Der Ebermannstadter Bauausschuss hat daher regelmäßig über Anträge zur Befreiung von der Gestaltungssatzung zu entscheiden. "Das ist auch der Regierung schon aufgefallen und uns wurde gesagt, dass wir darüber nachdenken sollten, die Gestaltungssatzung anzupassen", erklärte Bürgermeisterin Christiane Meyer (NLE) in der jüngsten Bauausschusssitzung.
Denn auch am Montagabend standen wieder zwei Befreiungen auf der Tagesordnung. Im ersten Antrag wollte der Antragsteller einen Balkon an ein bestehendes Wohnhaus anbauen. Dies soll im Zuge der Sanierung der beiden Wohnungen in Erd- und Obergeschoss geschehen. Obwohl das Grundstück sich außerhalb des denkmalgeschützten Ensembles Hauptstraße/Am Marktplatz befindet, waren sich die Ausschussmitglieder einig, dass dieser Antrag nicht genehmigt werden kann.
"Das ändert den Charakter eines Hauses oder einer Straße schon", sagte Ludwig Brütting (FW/BB). Franz Dorn (WGM) machte zudem darauf aufmerksam, dass der Balkon genau an die Straße grenze und es so auch für vorbeifahrende Lastwagen gefährlich werden könnte.
Brütting fragte auch nach weiteren Gründen außer der Wohnqualität. Andere waren aber für die Gremiumsmitglieder nicht erkennbar. Zudem stellte sich Brütting die Frage der Nutzbarkeit des nur 95 Zentimeter tiefen Balkons.
Veränderung der Ansicht
Auch Erwin Horn (NLE) sagte, es brauche gute Gründe für die Abweichung von der Gestaltungssatzung. Diese sehe er nicht. "Außerdem gibt es sonst in diesem Gebiet keinen Balkon, der die Flucht beeinträchtigt", so Horn. Der Antrag wurde ohne Gegenstimme abgelehnt.
Ein anderer Antrag beschäftigte sich mit dem Ausbau des Dachgeschosses einer Garage zu einer Single-Wohnung. Auch diese Garage steht innerhalb der Grenzen der Gestaltungssatzung.
Der Zugang zu der Wohnung soll laut Bauplan durch eine Wendeltreppe erfolgen. Der Ausbau von Freitreppen ist aber nicht in der Gestaltungssatzung festgeschrieben. "Wir können uns daher auch nicht auf die Gestaltungssatzung berufen", erklärte Bürgermeisterin Meyer. Allerdings betonte sie, das bei einer Änderung der Satzung auch dieses Thema bedacht werden sollte. "Die Änderung der Satzung ist klar Aufgabe des Bauausschusses", sagte die Bürgermeisterin weiter.
Einig waren sich die Räte, dass es schwierig sein wird, den Ausbau als Wohnraum zu nutzen. Da diese Beurteilung aber nicht die Aufgabe des Bauausschusses ist, sondern vom Landratsamt Forchheim geprüft werden muss, stimmten sieben der neun Ausschussmitglieder dem Antrag zu. Die Stadträte Franz Dorn und Klaus Neuner (CSU) stimmten gegen die Befreiung von der Gestaltungssatzung.
Bürgermeisterin Christiane Meyer versprach, den Bericht der Genehmigungsstelle vom Landratsamt dem Gremium vorzulegen, sobald er ihr übermittelt wird.