Seit dem Wochenende stehen in Ebermannstadt und Umgebung die Altkleidercontainer einer Berliner Firma. Obwohl sie nicht gefragt worden sind, haben die betroffenen Grundstückbesitzer kaum eine rechtliche Handhabe dagegen.
Am vergangenen Wochenende hat die Berliner Firma KSB damit begonnen, in Ebermannstadt und Umgebung blaue und beige Altkleidercontainer aufzustellen. Eine Erlaubnis bei den jeweiligen Grundstückseigentümern hat die Firma allerdings nicht eingeholt.
Der in der Gemeinde Unterleinleiter bei Ebermannstadt lebende Bauingenieur Fritz Trautner traute am Montag seinen Augen nicht, als er auf der Fahrt zur Arbeit vor seinem Geburtshaus in der Hauptstraße 41 einen blauen Altkleidercontainer stehen sah. "Als ich mir den Container näher ansah, musste ich feststellen, dass er von keiner der bekannten kirchlichen oder weltlichen Hilfsorganisationen aufgestellt wurde, sondern von einer Firma KSB in Berlin."
Traunter hat anschließend versucht, bei KSB jemanden an das Telefon zu bekommen. Ohne Erfolg. "Da war immer nur ein Anrufbeantworter geschaltet. Trautner erkundigte sich anschließend bei der Polizei nach seinen Möglichkeiten, etwas gegen die Container zu tun. Die Antwort, die er dort bekam, befriedigte ihn nicht. Ein strafrechtlicher Tatbestand liege nicht vor. Auch Hausfriedensbruch nicht. Allenfalls zivilrechtlich könnte man gegen die Firma vorgehen, beschied die Polizei Trautner.
Polizei macht wenig Hoffnung Manfred Hänchen, der die Ebermannstadter Polizeiinspektion leitet, würde es aber hilfreich finden, wenn Zeugen die Nummern jener Lkws melden, die die Container abladen.
Trautner wollte sich mit der Antwort aber nicht so recht zufrieden geben, und hakte beim Forchheimer Landratsamt nach. "Dort habe ich erfahren, dass inzwischen ein Bußgeldverfahren gegen die drei Inhaber der Firma KSB eingeleitet worden ist. Allerdings wohl ohne große Aussicht auf Erfolg."
Trautner möchte den auf seinem Grund und Boden abgestellten Container der Firma KSB so schnell wie möglich wieder loswerden. Geld in eine Zivilklage investieren, will er aber nicht. Der Ausgang sei dafür schlicht zu unsicher.
Anruf beim Eisenhändler Es ist keineswegs so, dass Trautner etwas grundsätzlich gegen Altkleidercontainer hätte. "Würde eine Hilfsorganisation dahinter stecken, wäre das etwas völlig anderes", sagt Trautner, der sich beim Roten Kreuz in Ebermannstadt engagiert. Das Geschäft der Firma KSB, das Trautner kriminell nennt, will Trautner aber unter keinen Umständen unterstützen. Die Menschen sollten nach seinem Wunsch ihre Altkleider nicht in die Container von KSB werfen, sondern dafür auch weiterhin die von den bekannten Organisationen und kirchlichen Institutionen aufgestellten Container nutzen.
Auch vor dem Ebermannstadter Rewe-Markt hatte KSB am Wochenende einen Container abgestellt. Dessen Inhaber Johannes Mayer hat nicht lange gefackelt und den Container von einem Alteisenhändler abholen lassen. Fritz Trautner überlegt jetzt, ob er in Unterleinleiter nicht ähnlich handeln soll.
illegal aufgestellt. Also die Gemeinde oder die Kreisbehörde entsprechend kontaktieren und die Entfernung vom eigenen Grundstück veranlassen lassen. Bei Tolerierung trifft den Grundeigentümer ev. die Verantwortlichkeit in Sachen Abfallrecht.
ist offensichtlich nicht ganz sauber im Sinne von "Dreck am Stecken". Gaunerpack, elendiges.
Der von Herrn Trautner angerufene und um Rat gebetene Polizist hatte wohl gerade keine Lust zum Arbeiten; soll vorkommen. War wohl der vielfache Gewinner vom Beamtenmikado und in dem Moment bei der Titelverteidigung.
@Verkehrspolizei
Ich besitze gar keinen KRUND. Wer sagt mir, wenn man Ihrem Rat folgt, dass die Firma für die Kosten aufkommen wird, die für die Sicherstellung des Containers angefallen sind ? Die hätten das Ding doch gar nicht erst aufstellen dürfen auf fremden Grund und Boden.
Container auf die Straße stellen ? Wenn da in der Nacht jemand dagegen fährt. Man möchte sich nicht ausmalen was da passieren kann. Die Idee ist absurd. Der Krundstücksbesitzer soll den Container sicher stellen und seine Kosten der Firma verrechnen.
wenn auf Privatgrundstücken nicht Altkleidercontainer, sondern Zelte aufgestellt werden, in denen sich Personen für unbestimmte Zeit einquartieren wollen, dass dann selbstverständlich der Grundstückseigentümer damit einverstanden sein muß? Vielleicht noch für Speis, Trank und alle Annehmlichkeiten westlichen Lebens aufkommen?
Das heißt das Eigentum mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten gilt für Grundstücke nicht?
Gut zu wissen, aber in Bayern scheint alles möglich. S. z. B. Fall Molath und die dubiose Rolle der Nürnberger Staatsanwaltschaft und der diversen Gerichte. Wäre der Container auf dem Grundstück eines Landrates, Richters oder Bürgermeisters, wären hier schon lange Verfahren zugange mit klarem Ausgang für die Beteiligten.
Ich würd den Container ebenfalls vom Schrotthändler abholen lassen.
Da wär ich auch nicht so schnell drauf gekommen - zum Schrotthändler und weg damit!
Sauber, Herr Mayer!